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Tabakwerbung mit Bezug zur Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika

Aktuell sind in ganz München an vielen Orten Plakate zu sehen, auf denen für die Marke Lucky Strike geworben wird. Alle dieser Plakatmotive nehmen Bezug auf die derzeit stattfindende Fußball-Weltmeisterschaft (11. Juni 2010 bis 11. Juli 2010).

Zweifelsohne ist die Fußball-Weltmeisterschaft in diesen Tagen in aller Munde. Damit ist die Bevölkerung besonders für dieses Thema sensibilisiert. Es ist also kein Zufall, dass genau in den Tagen der Fußball-Weltmeisterschaft der Tabakkonzern British American Tobacco mit dem Motiv der Fußball-Weltmeisterschaft für seine Marke Lucky Strike wirbt. Die Fußball-Weltmeisterschaft wird mit verschiedenen Slogans angesprochen, die sofort die Assoziation auf dieses überragende Sportereignis hervorrufen und damit für sich schon einen Verstoß gegen das Vorläufige Tabakgesetz darstellen.

Folgende Motive werden verwendet:

  1. Unsere Mannschaftsaufstellung
    Der Slogan "Unsere Mannschaftsaufstellung" greift einen wichtigen Teil der Beteiligung Deutschlands an der Fußball-Weltmeisterschaft auf. Das Wort "Unsere" hat auf dem Plakat eine doppelte Bedeutung: Es meint zum einen die Beteiligung Deutschlands an der Fußball-Weltmeisterschaft ("Unsere Mannschaftsaufstellung") und zum anderen die drei Zigarettenpackungen (Unsere Zigarettenpackungen), die auf dem Plakat zu sehen sind. So wird eine Einheit der Fußball-Weltmeisterschaft und dem Ziel der Werbemaßnahme, nämlich Zigaretten der Marke Lucky Strike zu verkaufen, hergestellt. Damit überhaupt kein Zweifel entstehen kann, dass es sich um die Fußball-Weltmeisterschaft handelt, werden die Zigarettenschachteln in sonst ganz ungewöhnlichem Aussehen dargestellt. Die drei Zigarettenschachteln sind oben zur Seite aufgeklappt, so dass der Eindruck von Sporthemden, wie sie auch beim Fußballspielen getragen werden, entsteht. Damit wird die Assoziation zu der Fußball-Weltmeisterschaft, die schon durch "Unsere Mannschaftsaufstellung" geweckt wird, noch erheblich verstärkt.

  2. Das Runde muss aus dem Eckigen
    Der Slogan greift den für Fußballer und Freunde des Fußballs - und das ist im Augenblick nahezu die ganze Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland - den Spruch "Das Runde muss in das Eckige" auf, und wendet ihn auf eine Zigarettenschachtel an. So zeigt das Plakat die viereckige Öffnung einer Zigarettenschachtel mit den runden Enden von Zigaretten. Auch hier ergänzen sich der Slogan und die Darstellung von einer Zigarettenschachtel. Es tauchen keinerlei Zweifel auf, dass die im Augenblick ablaufende Fußball-Weltmeisterschaft gemeint ist. Es handelt sich nicht nur um eine lockere Anspielung auf die Fußball-Weltmeisterschaft, sondern um eine eindeutige Thematisierung.

  3. XL und XXL: für die Verlängerung
    Die Großpackungen, die mit XL und XXL der Marke Lucky Strike angeboten werden, sind auf diesem Plakat mit dem Slogan "XL und XXL: für die Verlängerung" zu sehen. Der Slogan bedeutet, dass diese Zigarettenpackungen nicht nur für den Zeitraum eines Fußballspiels als XL-Packung reichen, sondern auch noch während einer sich daran anschließenden Verlängerung des Spiels als XXL-Packung geraucht werden kann. Auch hier wird wieder der Konsum von Zigaretten in Übereinstimmung mit den Fußball-Weltmeisterschaft gebracht.

  4. Was haben bloß alle gegen Vuvuzelas?
    Diese Werbung greift eines der inzwischen häufigsten Symbole der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft auf. Bei jedem Spiel sind im Fernsehen die Töne von den trompetenartigen Vuvuzelas zu hören, die vor Beginn der WM in Südafrika in Deutschland praktisch völlig unbekannt waren. Viele Fans laufen auch in Deutschland mit diesen Instrumenten herum. Da die Geräusche der Vuvuzelas sehr dominant sind, fühlen sich viele Fernsehzuschauer gestört. Daher versuchen Funk und Fernsehen inzwischen, die Töne dieser Stadion-Instrumente aus ihrer Berichterstattung herauszufiltern. Diese Situation wird mit dem Spruch "Was haben bloß alle gegen Vuvuzelas?" angesprochen. Das Plakat zeigt eine Zigarettenschachtel mit gelben Schallschutzhörern. Im Zusammenspiel mit dem Slogan dieser Werbung wird jeder Betrachter an die Fußball-Weltmeisterschaft denken und sie unmittelbar mit Zigaretten in Verbindung bringen.

  5. Verlängerung
    Das Wort "Verlängerung" wird zur Zeit ebenfalls klar dem Sprachschatz des Fußballs zugeordnet. Die Verlängerung eines Fußballspiels ist gerade bei den nun stattfindenden Ausscheidungsspielen keine Seltenheit. Die Verlängerung einer Zigarette als Spezialangebot der Tabakwirtschaft wird in dieser Zeit gehäuft umworben. Zur Illustrierung des Wortes wird eine Zigarettenschachtel in Überlänge gezeigt. Auch hier wieder die Übereinstimmung von Wort und Bild. Betrachtet man die zeitliche Übereinstimmung mit der Fußball-Weltmeisterschaft, so handelt es sich eindeutig um einen Hinweis auf diese Spiele. So wird die Einheit von Leistungssport und Zigaretten der Marke Lucky Strike hergestellt.



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Anzeige wegen sportbezogener Zigarettenwerbung beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) München

Diese Werbekampagne ist nach Ansicht des Verfassers der Anzeige gemäß Werbebeschränkungen nach Paragraf 22 des Vorläufigen Tabakgesetzes gesetzeswidrig. Laut Absatz 2, Punkt 1 des Paragrafen 22 VTabakG ist Tabakwerbung verboten, "durch die der Eindruck erweckt wird, dass der Genuss oder die bestimmungsgemäße Verwendung von Tabakerzeugnissen gesundheitlich unbedenklich oder geeignet ist, die Funktion des Körpers, die Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden günstig zu beeinflussen."

Zur Interpretation des Paragrafen 22 des Vorläufigen Tabakgesetzes muss die Selbstverpflichtung der Tabakindustrie herangezogen werden. Die Selbstverpflichtung führt dazu aus: "Werbemaßnahmen, die die Risiken des Rauchens verharmlosen, sind unzulässig - hierzu zählt z.B. auch Werbung im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten, Sportlern oder Sportsponsoring". Es handelt sich also um eine Werbung, die den Eindruck erweckt, dass Rauchen die Leistungsfähigkeit des Körpers positiv beeinflusst.

Nicht anders kann die Assoziation zwischen Rauchen und Fußball-Weltmeisterschaft verstanden werden. Ebenso handelt es sich um einen Verstoß gegen das Tabakrahmenübereinkommen. Denn nach Artikel 13 Absatz 4a sind als "Mindestanforderung" alle Formen der Tabakwerbung zu verbieten, "die falsch, irreführend, täuschend oder geeignet sind, einen falschen Eindruck über dessen Eigenschaften, gesundheitliche Auswirkungen, Gefahren oder Emissionen zu erwecken".

Jeder denkt an die aktuell stattfindene Fußball-Weltmeisterschaft, wenn er diese Worte auf den Plakaten liest: "Das Runde muss aus dem Eckigen", "Unsere Aufstellung", "Verlängerung", "Was haben bloß alle gegen Vuvuzelas?". So stellen die Tabakwerbeplakate zweifelsfrei einen Zusammenhang zwischen Rauchen und einer "sportlichen Aktivität" nämlich der Fußball-Weltmeisterschaft her.

Auch ist es eine grobe Irreführung und Verharmlosung der Folgen des Rauchens, wenn eine Beziehung zwischen Rauchen und Sport im Allgemeinen, und insbesondere der aktuellen Fußball-Weltmeisterschaft hergestellt wird. Für die Überwachung der Einhaltung des Vorläufigen Tabakgesetzes ist in München das Referat für Gesundheit und Umwelt zuständig.

Bei der hier angesprochenen Werbung liegt eine "akute Gefahr", nämlich ein Gesetzesverstoß, solange vor, wie Plakate mit den beschriebenen Motiven in Ihrem Zuständigkeitsbereich gezeigt werden. Aus ordnungsrechtlicher Sicht ist es "geboten, dass diejenige örtliche Ordnungsbehörde zuständig ist, in deren Bezirk die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt" (BVerwG, Urteil vom 08.08.1986 - 4 C 16/84, DVBl 1987, 694). Der Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst auch den Schutz der Rechtsordnung, hier also die Einhaltung des Verbots, den Eindruck zu erwecken, dass der Konsum von Zigaretten gesundheitlich unbedenklich sei oder die Leistungsfähigkeit günstig beeinflusse.

Eine akute Gefahr liegt also vor, wenn gegen das VTabakG verstoßen wird. Dass Tabakwerbung eine besondere Gefährdung auch für Jugendliche darstellt, kann nicht bezweifelt werden und wird durch eine in diesem Jahr veröffentlichte Studie der DAK belegt.

Die besondere Gefährlichkeit der beanstandeten Plakatwerbung spielt allerdings bei der Frage eine Rolle, ob ein Einschreiten erforderlich ist oder nicht. Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dass die Plakate abgehängt werden müssen. Die Vorschrift des § 22 VTabakG geht ins Leere, wenn ihre Einhaltung nicht durchgesetzt wird. Dies ist nur durch schnelles Handeln möglich, da an den Plakaten vorbeigehende Personen mit den Werbeaussagen konfrontiert werden. In einem ähnlichen Fall hat das Referat für Gesundheit und Umwelt sowie die Fachstelle Jugendschutz (letztere sogar unter Verletzung des Datenschutzes!) die Anzeige einfach an die Wettbewerbszentrale, Deutschen Zigarettenverband oder andere Behörden bzw. Einrichtungen weitergegeben, ohne selbst aktiv die Beseitigung des Problems herbeizuführen.

Daher weist der Beschwerdeführer auf folgenden Beschluss hin: "Örtlich zuständig ist [vielmehr] allein die Ordnungsbehörde, in deren Bezirk die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden, d.h. wo die in Rede stehende Plakatierung erfolgt ist oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfolgen soll." (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.04.1998, AZ 13 B 1560/97, zitiert nach Juris).

Als örtlich zuständige Ordnungsbehörde wird das Referat für Gesundheit und Umwelt angesprochen, das für eine Verbotsverfügung einschließlich der sofortigen Entfernung der Plakate sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig ist. Da es sich hier um einen Verstoß gegen das Vorläufige Tabakgesetz und das Tabakrahmenübereinkommen handelt, wird das Referat für Gesundheit und Umwelt höflichst ersucht, umgehend und ohne Umwege über Dritte tätig zu werden.




XL und XXL: für die Verlängerung   Motiv 3 "XL und XXL: für die Verlängerung"
Fundort: Nusselstraße 5
Datum: 24.06.2010

Das Runde muss aus dem Eckigen   Motiv 2 "Das Runde muss aus dem Eckigen"
Fundort: Baumbachstraße Ecke Nusselstraße
Datum: 24.06.2010

Was haben bloß alle gegen Vuvuzelas?   Motiv 4 "Was haben bloß alle gegen Vuvuzelas?"
Fundort: Paul-Gerhardt-Allee 38 Seite Peter-Anders-Straße
Datum: 24.06.2010

Verlängerung   Motiv 5 "Verlängerung"
Fundort: Amalienburgstraße Ecke Menzinger Straße
Datum: 24.06.2010

Unsere Mannschaftsaufstellung   Motiv 1 "Unsere Mannschaftsaufstellung"
Fundort: S-Bahnhof Donnersberger Brücke
Datum: 25.06.2010

Das Runde muss aus dem Eckigen   Motiv 2 "Das Runde muss aus dem Eckigen"
Fundort: S-Bahnhof Hackerbrücke
Datum: 25.06.2010

XL und XXL: für die Verlängerung   Motiv 3 "XL und XXL: für die Verlängerung"
Fundort: Hauptbahnhof Zwischengeschoß
Datum: 28.06.2010

Was haben bloß alle gegen Vuvuzelas?   Motiv 4 "Was haben bloß alle gegen Vuvuzelas?"
Fundort: Hauptbahnhof Zwischengeschoß
Datum: 28.06.2010
Dieses Plakat befindet sich sogar unmittelbar neben dem Fan-Shop des FC Bayern München.

Verlängerung   Motiv 5 "Verlängerung"
Fundort: Arnulfstraße Ecke Seidlstraße
Datum: 28.06.2010

Das Runde muss aus dem Eckigen   Motiv 2 "Das Runde muss aus dem Eckigen"
Fundort: Georg-Brauchle-Ring gegenüber Uptown-Hochhaus
Datum: 29.06.2010

Verlängerung   Motiv 5 "Verlängerung"
Fundort: Dachauer Straße 351
Datum: 29.06.2010

Das Runde muss aus dem Eckigen   Motiv 2 "Das Runde muss aus dem Eckigen"
Fundort: Riesstraße Ecke Gärtnerstraße
Datum: 29.06.2010

XL und XXL: für die Verlängerung   Motiv 3 "XL und XXL: für die Verlängerung"
Fundort: Ostbahnhof
Datum: 30.06.2010