Aktiv Rauchfrei


Wissenswertes über die
Kollaborateure der Tabakdrogenindustrie


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Fotodokumentationen

Zigarettenwerbung in Deutschland und Japan

Krebsforschungszentren beider Länder legen alarmierenden Bericht vor

[26.10.2011/DKFZ] Deutsche und Japaner sind alltäglich massiver Zigarettenwerbung ausgesetzt: Beim Einkaufen in Supermärkten oder Einzelhandelsgeschäften, an Tankstellen, an rund 400.000 Zigarettenautomaten in beiden Ländern, in Wartebereichen öffentlicher Verkehrsbetriebe, in der Gastronomie oder auf Freizeitveranstaltungen. Dies ist das Ergebnis einer Dokumentation zur Zigarettenwerbung, die das Deutsche Krebsforschungszentrum gemeinsam mit dem Nationalen Krebszentrum in Japan anlässlich des "World Health Summit 2011" in Berlin vorlegt.

Wissenschaftler beider Zentren haben erstmals beide Länder miteinander verglichen und zeigen die gemeinsamen Probleme für die öffentliche Gesundheit auf. "Die allgegenwärtige Zigarettenwerbung in Deutschland und Japan schadet der Gesundheit beider Bevölkerungen beträchtlich", erklärt Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum und Initiatorin der Dokumentation, "denn Zigarettenwerbung beeinflusst das Rauchverhalten insbesondere von Kindern und Jugendlichen, die für Werbung ungleich stärker empfänglich sind als Erwachsene. Aber auch Rauchern wird das Aufhören erschwert, wenn sie an jeder Straßenecke zum Rauchen verführt werden."

Die dreisprachige Publikation zeigt, dass die in Deutschland und in Japan bestehenden Werbeeinschränkungen - anders als in den meisten anderen Industrieländern weltweit - unzureichend sind. Der Tabakindustrie stehen in beiden Ländern immer noch umfangreiche Möglichkeiten zur Verfügung, für ihre gesundheitsschädlichen Produkte zu werben.... [weiterlesen]

Großbritannien schafft Zigarettenautomaten ab

Tabakdrogen werden unter die Ladentheke verbannt

[22.10.2011/pk] Seit dem ersten Oktober dürfen Tabakwaren in England nicht mehr über Automaten verkauft werden. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 2.500 Pfund geahndet, das sind umgerechnet etwa 2.900 Euro. Ab April 2012 dürfen Tabakwaren in Supermärkten nicht mehr offen ausgestellt werden. Für kleinere Geschäfte gilt eine drei Jahre längere Übergangsfrist, Tabakdrogen komplett unter dem Ladentisch verschwinden zu lassen.

Als Begründung führt der englische Gesundheitsminister Andrew Lansley an, der Tabakkonsum würde die "größte und hartnäckigste Herausforderung" des Gesundheitswesens darstellen. Jahrlich sterben in England 80.000 Menschen durch das Rauchen, mehr als acht Millionen Engländer hängen immer noch am Glimmstängel. Durch die Verbannung der Zigarettenautomaten sollen insbesondere Minderjährige vor dem Einstieg in die Nikotindrogensucht bewahrt werden.

Mit den üblichen Drohungen von Arbeitsplatzverlusten versuchten die Tabakdrogenhersteller, Stimmung gegen die neue Regelung zu machen. Bis zuletzt waren sie bemüht, das Gesetz gerichtlich stoppen zu lassen. Auch hierfür muss eine altbekannte Leier als Begründung herhalten: angeblich würde das Verbot den illegalen Handel begünstigen, die Menschenrechte und europäische Freihandelsgesetze verletzen. Nach Angaben der Tabakdrogenhersteller wäre ihre in langjähriger Arbeit entwickelte Technik für Zuganskontrollsysteme mit Altersbeschränkung "mindestens so wirksam" wie ein gesetzliches Verbot.... [weiterlesen]

BAT missbraucht Handelsabkommen zur Kontrolle über Mittelamerika

Wissenschaftler decken Willkürherrschaft der Tabakindustrie auf

[08.10.2011/pk] Englische Wissenschaftler haben anhand von Tabakindustriedokumenten die Lobbyarbeit von British American Tobacco (BAT) in Mittelamerika untersucht. Eine zentrale Rolle spielen hier Steuern und Zölle im Zuge der Handelsliberalisierung. Die Forscher analysierten, wie der Tabakkonzern internationale Handelsabkommen missbrauchte und gleichzeitig deren Ziele durchkreuzte, um die mittelamerikanischen Staaten unter Druck zu setzen und egoistische Geschäftsinteressen durchzuboxen.

Den Untersuchungen zu Folge gelang es dem Tabakonzern, für die eigenen Fertigungsstätten erhebliche Vorteile gegenüber Wettbewerbern wie Philip Morris und JTI herauszuschinden. Das erscheint zunächst als normale Geschäftspolitik und nicht besonders bemerkenswert. Weniger harmlos sieht das Ganze aus, wenn man die zweifelhaften Methoden der BAT zur Erreichung der Geschäftsziele eingehender betrachtet.

Die mittelamerikanischen Staaten Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama hatten in den frühen 1990er Jahren die alte Idee eines gemeinsamen zentralamerikanischen Markts wiederbelebt. Nach Krisen und Bürgerkriegen in den beiden vorhergegangenen Jahrzehnten sollte dieser gemeinsame Markt (CACM, Central American Common Market) in Zusammenhang mit dem Zentralamerikanischen Integrationssystem (SICA) sowohl politischen Zielen wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Entwicklung und Schutz der Menschenrechte als auch wirtschaftlichen Interessen durch die Schaffung eines Binnenmarkts dienen.... [weiterlesen]

Kein Anspruch auf Zigarettenpause am Arbeitsplatz

Nichtraucherschutz hat Vorrang

[01.10.2011/pk] Seit 2004 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz vor gesundheitsschädlichem Tabakqualm. Anders als beispielsweise in Irland übernimmt der Gesetzgeber jedoch keine Verantwortung für den Nichtraucherschutz. Das bedeutet, dass sich jeder Mitarbeiter im Zweifelsfall sein in der Arbeitsstättenverordnung festgelegtes Recht auf rauchfreie Atemluft selbst erstreiten muss, notfalls vor Gericht. Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesetzgeber im Einklang mit der Tabaklobby kein ausnahmsloses Rauchverbot am Arbeitsplatz verfügt hat. Streitigkeiten sind dadurch vorprogrammiert.

Eine aggressive Tabaklobby trägt mit offenbar gezielt gestreuten Fehlinformationen zur Verschärfung der Tabakrauchproblems am Arbeitsplatz bei. So hält sich hartnäckig das Gerücht, Rauchern müsse eine Zigarettenpause gewährt werden. Tabakdrogenabhängige pochen häufig auf ihr vermeintliches Recht auf einen Raucherraum oder einen überdachten Unterstand, sofern das Rauchen nur im Außenbereich des Betriebsgeländes gestattet wird. Angesichts dieses Selbstverständnisses der Nikotinsüchtigen verwundert es nicht besonders, dass immer noch etwa 8,5 Millionen Nichtraucher am Arbeitsplatz zwangsberaucht werden, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ermittelte.

Trotz einer anfänglich recht zögerlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen qualmfreien Arbeitsplatz durch die Justiz hat sich die Lage inzwischen etwas gebessert. Bei vielen Richtern ist inzwischen die Erkenntnis durchgesickert, dass der Nichtraucherschutz Vorrang hat. Denn die Folgen des Passivrauchens sind gravierend. Nach 10 bis 15 Jahren erkranken die Betroffenen doppelt so häufig an Lungenkrebs wie in einem rauchfreien Büro.... [weiterlesen]

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