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Beschwerde über BDTA wegen Nichtentfernens von Tabakwarenautomaten in Schulnähe

Die Tabakindustrie hat sich 1997 in einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu bekannt, in der Umgebung von Schulen und Jugendeinrichtungen keine Tabakwarenautomaten aufzustellen. Für bereits aufgestellte Automaten, die gegen diese Selbstverpflichtung verstoßen, wurde ein umgehende Entfernung zugesichert.

Trotz dieser bereits seit langen Jahren geltenden Verpflichtung ist die Zahl der Verstöße immer noch extrem hoch. Gelegentlich lässt der Bundesverband der Automatenaufsteller (BDTA) auf eine Beschwerde hin tatsächlich den ein oder anderen Automaten entfernen.

Das vorliegende Schreiben dient im Falle einer Weigerung des Bundesverbandes der Automatenaufsteller (BDTA) als Beschwerde beim zuständigen Bundesgeseitsministerium, das die Vereinbarung mit dem BDTA unterzeichnet hat.

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