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Beschwerde über BDTA wegen Nichtentfernens von Tabakwarenautomaten in Schulnähe

Die Tabakindustrie hat sich 1997 in einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu bekannt, in der Umgebung von Schulen und Jugendeinrichtungen keine Tabakwarenautomaten aufzustellen. Für bereits aufgestellte Automaten, die gegen diese Selbstverpflichtung verstoßen, wurde ein umgehende Entfernung zugesichert.

Trotz dieser bereits seit langen Jahren geltenden Verpflichtung ist die Zahl der Verstöße immer noch extrem hoch. Gelegentlich lässt der Bundesverband der Automatenaufsteller (BDTA) auf eine Beschwerde hin tatsächlich den ein oder anderen Automaten entfernen.

Das vorliegende Schreiben dient im Falle einer Weigerung des Bundesverbandes der Automatenaufsteller (BDTA) als Beschwerde beim zuständigen Bundesgeseitsministerium, das die Vereinbarung mit dem BDTA unterzeichnet hat.

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{Absender - Vorname, Name*}

{Adresszusatz}

{Straße, Hausnummer*}

{Postleitzahl*} {Ort*}


Bundesministerium für Gesundheit
Wilhelmstrasse 49
10117 Berlin


{Ort*}, den 21.11.2024




Sehr geehrte Damen und Herren,


ich wende mich an Sie, um mich über die Untätigkeit des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) im Falle unzulässiger Zigarettenautomaten in der Nähe von Schulen und Jugendeinrichtungen zu beschweren.

Es geht um folgende Schule:



{Name der Schule*}
{Adresse der Schule*}



{Wie viele Automaten?*} gegen die Selbstverpflichtung des BDTA gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit aus dem Jahr 1997:


{Automatenstandort(e)*}


Ich habe mich bereits beim BDTA beschwert und um Abhilfe gebeten, jedoch ohne Erfolg. Der BDTA {Reaktion des BDTA auf Ihre Beschwerde?*}.

Ich bitte Sie eindringlich, kurzfristig für die Einhaltung der Selbstverpflichtung und Entfernung aller unrechtmäßig aufgestellten Zigarettenautomaten zu sorgen.


Mit freundlichen Grüßen