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Fotodokumentationen

Oberlandesgericht verbietet Zigarettenwerbung mit Bio auch in zweiter Instanz

Forum Rauchfrei fordert zusätzlich die Streichung von 'Natural' im Markennamen 'Natural American Spirit'

[13.08.2009/Forum Rauchfrei] Das Oberlandesgericht Hamburg hat heute die Berufung des Urteils zu "100% Bio-Tabak" des Landgerichts Hamburg vom 5.9.2008 zurückgewiesen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat damit gegen die Firma Santa Fe Natural Tobacco Germany GmbH auch in zweiter Instanz gewonnen. Das Hamburger Landesgericht hatte bereits vor einem Jahr entschieden, dass die Werbeaussage "100 % Bio-Tabak", die für die Zigarettenmarke Natural American Spirit warb, gegen das Vorläufige Tabakgesetz verstößt. Dort heißt es in dem § 22 Abs. 2 Nr. 2 zu Werbeverboten: Es ist verboten "Bezeichnungen oder sonstige Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien." Bei Zuwiderhandlung sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro vorgesehen.

Johannes Spatz, Sprecher des Forum Rauchfrei, der den Bundesverband der Verbraucherzentralen auf den Verstoß gegen das Vorläufige Tabakgesetz aufmerksam gemacht hatte, ist mit dem Urteil sehr zufrieden.

Das Oberlandesgericht vertritt die Auffassung, dass "100 % Bio Tabak" als Hinweis zu verstehen sei, dass die "beworbenen Zigaretten natürlich oder naturrein seien". Der Umstand, dass dieses Verständnis insoweit zutreffend ist, als die verwendeten Tabake tatsächlich den Anforderungen des ökologischen Landbaus entsprechen, widerspreche nicht dem Verbot.

Das Gericht wirft der Tabakfirma eine "irreführende Handlung" vor, weil der Werbeflyer, der mit "100 % Bio Tabak" wirbt, auch auf den pestizidfreien und düngemittelfreien Anbau der Tabakpflanzen und der Zigarettenherstellung ohne Zusatzstoffen eingehe. Damit würde der Eindruck hervorgerufen, dass der Konsum dieser Zigaretten zumindest unbedenklicher sei als der Konsum anderer Zigaretten. Es würde also die Vermutung nahe gelegt, dass eine vergleichsweise "gesündere Form des Tabakkonsums" bestehe. Dafür gäbe es jedoch keinerlei Anhaltspunkte.

Weiterhin vertritt das Gericht die Auffassung, dass wegen der "erheblichen Gesundheitsgefahren" welche von dem Konsum von Zigaretten ausgehen, die hier erfolgte Werbebeschränkung auch bei Berücksichtigung der Berufsausübungs- und der Meinungsfreiheit der Beklagten als "verhältnismäßig anzusehen" ist.

Das Oberlandesgericht Hamburg lässt eine Revision zum Bundesgerichtshof zu, da die Sache grundsätzliche Bedeutung habe.

Johannes Spatz ist empört darüber, dass die Tabakindustrie immer wieder versucht, die Bevölkerung zu täuschen. Er fordert, dass auch aus dem Produktname "Natural American Spirit" der Begriff "Natural" verboten wird. Bereits der Name dieser Zigarettenmarke erwecke den Eindruck, dass diese Zigaretten ein natürliches Produkt seien. Somit handele es sich um eine Verharmlosung der Gesundheitsgefahren des Rauchens. Der Name des Produkts sei ein Versuch, das Verbot, die Bezeichnung "natürlich" in der Tabakwerbung zu benutzen, zu umgehen.


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