Neben Nichtraucherschutz positiver Beitrag zum Jugendschutz
[07.12.2005/pk]
Am kommenden Sonntag können die Fahrgäste der Schweizer Bahnen befreit
aufatmen. An diesem Tag tritt in allen Zügen der 19 Schweizer Bahnbetriebe
ein flächendeckendes Rauchverbot in Kraft. Dieses war bereits im Juni von
den Schweizer Transportunternehmen angekündigt worden, und wird nun mit dem
Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2005 in die Praxis umgesetzt.
Bei einer Pressekonferenz verkündete der Verband für öffentlichen Verkehr
(VöV), mit dem Rauchverbot solle dem Kundenbedürfnis nach mehr Reisequalität
und dem Schutz vor dem Passivrauchen Rechnung getragen werden. Es ist nur
eine logische Konsequenz, das in Trambahnen, Bussen und Flugzeugen bereits
selbstverständliche Rauchverbot nun auch auf die Züge auszuweiten.
Das beobachtete Kundenbedürfnis deckt sich mit den Ergebnissen einer Umfrage
der Krebsliga Schweiz, nach der 75 Prozent aller Schweizer in der
Öffentlichkeit vor Passivrauch geschützt werden wollen. Dabei sprachen sich
auch jeweils deutlich über 60 Prozent für Rauchverbote am Arbeitsplatz und
in der Gastronomie aus.
Die Verkehrsbetriebe sind deshalb optimistisch, dass die neue Regelung auch
im Zug akzeptiert und eingehalten wird. Für renitente Raucher gibt es zur
Motivation eine Geldbuße von 25 Euro. Uneinsichtige Qualmer sollen
"freundlich, aber bestimmt" auf das Rauchverbot hingewiesen werden, müssen
jedoch von Anfang an mit der Erhebung der Strafe rechnen.
Die alten Raucher-Schilder sollen innerhalb von 14 Tagen ersetzt werden.
Der Umbau und die Sanierung der verseuchten Raucherabteile soll bis Juni
beendet sein. Dafür müssen die Transportbetriebe 8,5 Millionen der
geschätzten Gesamtkosten in Höhe von etwa 11 Millionen Franken aufwenden.
Mit einer gemeinsamen Informationskampagne wollen die Verkehrsunternehmen
die neue Regelung in der Öffentlichkeit bekannt machen. Hiefür wurde ein
symbolträchtiges Bild gewählt: ein Cowboy im Sattel und ein Dromedar
blicken einem Zug hinterher, der ohne sie abfährt.
Einziger Wermutstropfen bleibt, dass sich das Rauchverbot nicht ausnahmslos
auf alle Bahnhöfe erstreckt. Es gilt nur für die öffentlich zugänglichen
geschlossenen Bahnhofsbereiche und Tiefbahnhöfe. Auf den offenen Bahnsteigen
werden die Fahrgäste weiter vom Qualm rücksichtsloser Zeitgenossen in
Mitleidenschaft gezogen.
Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme begrüßt
das Rauchverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Neben der allgemeinen
positiven Wirkung wird insbesondere für Jugendliche eine Verbesserung des
Gesundheitsschutzes eintreten. Nach einer 2005 durchgeführten Umfrage des
Bundesamts für Gesundheit sind gerade Jugendliche dem Passivrauch besonders
häufig und lange ausgesetzt. Ein Viertel der 14- bis 19-Jährigen ist in
öffentlichen Verkehrsmitteln dem Tabakrauch mehr als eine Stunde pro Woche
ausgesetzt, auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit und in der Freizeit.
Rauchverbote in öffentlichen Bereichen tragen auch zu einer spürbaren
Senkung der Raucherquote unter Jugendlichen bei, so das Ergebnis einer
aktuell in den USA erschienenen Studie. Je länger ein Rauchverbot bereits
in Kraft ist, desto geringer ist der Anteil rauchender Jugendlicher.
Fazit der SFA: "Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) leistet mit seinem
umfassenden Rauchverbot also nicht nur einen Beitrag zum Nichtraucherschutz,
sondern es ist auch ein positiver Effekt auf die Raucherquote bei
Jugendlichen zu erwarten."