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Grillen weitaus ungefährlicher als Rauchen

[17.07.2005/pk] Des einen Lust, des andern Frust. So kontrovers gibt sich ein verbreitetes Sommerthema - das Grillen. Insbesondere in den räumlich engeren Verhältnissen der Großstädte erhitzt dieses Thema die Gemüter und beansprucht die Gerichte.

Sie werden vielleicht schon erraten, welcher Zusammenhang zu unserem Anliegen dieses Thema hier erwähnenswert erscheinen lässt. Beim Verbrennen bzw. Verglühen von Grillkohle entsteht Rauch, so wie beim Tabakrauchen. Vergleicht man jedoch die rechtliche Handhabung dieser beiden Tätigkeiten, so ergibt sich eine unverständliche und unverhältnismäßige Bevorzugung des Rauchens.

Unter den aktuell häufig zu lesenden Ratschlägen zur Vermeidung der Bildung von Krebs erregenden Substanzen beim Grillen fand sich ein interessantes Zitat. Der Ernährungsexperte Professor Dr. med. Hans Konrad Biesalski äußerte zu den Gesundheitsgefahren des Grillens: "Man sollte das Risiko nicht überbewerten. Gemessen an dem Risiko, das etwa vom Rauchen oder von schlechter Ernährung ausgeht, ist es gering."

Die gängige Praxis unserer Gerichtsbarkeit stellt diese Fakten jedoch vollkommen auf den Kopf, wie sich leicht den Angaben der Mietervereine entnehmen lässt.

Es existieren unzählige Gerichtsurteile, die das Grillen auf dem Balkon beschränken. Falls das Grillen dort überhaupt zugestanden wird, dann nur unter strengen Auflagen. So wird es in manchen Fällen nur dreimal im Jahr erlaubt, oder von April bis September maximal einmal im Monat. Der Vermieter darf das Grillen auch per Mietvertrag völlig verbieten.

Beim wesentlich schädlicheren Tabakrauchen hingegen, das zudem von vielen Nikotinkranken geradezu exzessiv praktiziert wird, stoßen die geschädigten Zwangsmitraucher bei deutschen Richtern auf keinerlei Verständnis. Da kann man den ach-so-armen Nikotinkranken nicht zumuten, dass sie das Rauchen auf dem Balkon unterlassen, dass sie gar Rücksicht auf ihre Mitmenschen nehmen sollen. Mietvertragliche Einschränkungen des Tabakdrogenkonsums werden von den Richtern fast ausnahmslos für nichtig erklärt. Selbst Atemwegserkrankte, von denen es in Deutschland bereits über 10 Millionen gibt, können bei Problemen mit rücksichtslos qualmenden, asozialen Nikotinikern nicht auf die Hilfe des deutschen Rechtsstaats hoffen.

Ein ebenso eklatantes Missverhältnis wie bei Grillgerüchen offenbart sich bei Küchendämpfen, die in Nachbarwohnungen dringen. Diese werden von unseren deutschen Richtern, die praktisch selbst bei krassen Fehlurteilen nicht haftbar zu machen sind, im Vergleich zu Krebs erregendem Tabakqualm mit absolut überzogenen Sanktionen geahndet.

Justizia ist hier offensichtlich mit völliger Blindheit geschlagen. Es stellt sich aber die Frage, ob es sich hierbei um die Ignoranz und Überheblichkeit einer selbst tabakdrogensüchtigen Juristenschar handelt, oder ob der finanzielle Einfluss der Tabakindustrie sogar unsere Justiz fest in ihrem Krallen gefangen hält...?

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