Tabakprodukt-Verordnung nicht erfüllt
[04.06.2005/pk]
Gemäß der Tabakprodukt-Verordnung müssen nicht nur die Zusatzstoffe
einzeln aufgelistet werden, sondern auch deren Menge. Weiterhin
müssen die Gründe für die Beimischung der aufgeführten Substanzen zum
Tabak erläutert werden. Und die Verordnung enthält noch einen
weiteren besonders wichtigen Aspekt für den Verbraucher: gemeldet
werden müssen auch die toxikologischen Daten der Zusatzstoffe
hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkungen und Suchtwirkung.
Das Verbraucherschutzministerium muss sich hier ein grandioses
Versagen vorwerfen lassen, da es nicht einmal mit mehrjähriger
Verspätung die gesetzlichen Anforderungen von der Tabakindustrie
erzwingen konnte. Aber noch viel unverfrorener sind die
Tabakdrogenproduzenten und -importeure, die sich frech über Anstand,
Moral und sogar Gesetze hinwegsetzen.
Fazit: hier bleibt noch eine Menge zu tun, bis diese Richtlinie
komplett umgesetzt ist. Dennoch ist das bereits verfügbare
Informationsmaterial bereits eine gute Basis für durchgreifende
Aktivitäten zum Schutz des Verbrauchers, und vor allem der
verantwortungslos zugequalmten Zwangsmitraucher.