Waldbrandgefahr
[04.04.2005/pk]
Alljährlich steigt mit dem Frühjahrsanfang und dem Beginn der warmen
Jahreszeit die Waldbrandgefahr erheblich. Aus gutem Grund sind
deshalb nun in der Tagespresse verstärkt entsprechende Warnung zu
lesen, verbunden mit dem Hinweis auf ein Rauchverbot im Wald von März
bis Oktober.
Auch wenn die Mehrheit unserer Leser sich selbst nicht zu den aktiven
Rauchern zählt, so möchten wir dennoch an Sie appellieren, im Wald
die Augen offen zu halten. Denn nicht allen Rauchern scheint die
Tragweite ihres Zigarettenkonsums oder die Existenz dieses
Rauchverbots immer bewusst zu sein. Zögern Sie also nicht,
ahnungslose Raucher im Wald auf dieses Rauchverbot hinzuweisen.
Nach Angaben der Feuerwehren wird der größte Teil aller Brände von
Wald-, Moor und Weideflächen durch den Menschen verursacht. Nicht nur
im Großstadtgedränge, sondern auch auf den Straßen und in freier
Natur ist leider immer wieder zu beobachten, wie ein Großteil der
Raucher ihre Kippen mit der größten Selbstverständlichkeit achtlos in
die Gegend schnippst. So verwundert es nicht, dass viele Brände
entlang von Straßen und Bahnlinien entstehen.
Das Strafgesetzbuch sieht nicht nur für vorsätzliche oder fahrlässige
Brandstiftung empfindliche Freiheitsstrafen vor. Bereits das
"Herbeiführen einer Brandgefahr" im Wald durch Rauchen, offenes Feuer
und Wegwerfen glimmender Gegenstände ist strafbar. Dabei sollte auch
nicht vergessen werden, dass Brände durch weggeworfene
Zigarettenkippen nicht nur Sachschäden verursachen können. Kommen
Menschen dadurch zu Schaden, oder gar ums Leben, so kann dies für den
Verursacher letztendlich sogar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe
zur Folge haben.
Derzeit besteht laut Waldbrandgefahrenindex M-68 in den östlichen
Regionen von Deutschland eine hohe Gefahr (Stufe 4 von 5). Zu den
gefährdeten Bereichen gehören u.a. Potsdam, Berlin, Goerlitz,
Lindenberg, Manschnow und andere (Stand 01.04.2005).