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Passivrauchen hat nichts von Passivität

Besserer Schutz in Mazedonien und Tschechien

[02.01.2006/pk] Der meistgenannte gute Vorsatz für das neue Jahr ist die Überwindung der Nikotinsucht. Weltweit kämpfen Hunderte Millionen immer wieder gegen die Zigarette an, der gefährlichsten unter den Alltagsdrogen. Gesetzliche Einschränkungen gegen ungehemmten Tabakdrogenkonsum sind hierbei eine willkommene Unterstützung, aber auch für die Milliarden geplagte Passivraucher auf der ganzen Welt ein Mosaikstein zu mehr Luft- und damit Lebensqualität.

Nicht nur in Spanien und Belgien, auch in weiteren europäischen Ländern wurde mit Beginn des neuen Jahres ein Traum wahr, indem verbesserte gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Zwangsmitrauchen in Kraft getreten sind. In Mazedonien, wo fast die Hälfte der 2 Millionen Einwohner raucht, sind nun öffentliche Gebäude und Büros rauchfrei. Das Rauchverbot gilt auch in Restaurants und Gaststätten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Universitäten, sowie bei sportlichen und kulturellen Ereignissen.

Bei Zuwiderhandlungen gegen das gesetzliche Verbot werden Geldstrafen von umgerechnet mehr als 4.000 Euro fällig. Auch Tabakwerbung ist nun in jeglicher Form verboten. Für eine wirksame Umsetzung der neuen Regelungen startete das mazedonische Gesundheitsministerium eine breit angelegte Aufklärungskampagne über Passivrauchen, wie sie in dem Balkanstaat bisher einmalig ist.

Werbespots im Fernsehen und Radio, ergänzt durch Zeitungsbeilagen, vermitteln die Botschaft "Passivrauchen hat nichts von Passivität - Passivrauchen schädigt die Gesundheit". Langjährige Untersuchungen haben gezeigt, dass Passivrauch nicht nur bereits vorhandene Gesundheitsprobleme verstärkt, sondern der Gesundheit unmittelbar schadet. Nicht nur Lungenkrebs und Herzkrankheiten werden dadurch gefördert, auch das Schlaganfallrisiko steigt beachtlich: "Passivrauchen stellt eine todernste Bedrohung für Gesundheit und Wohlbefinden dar".

Der erste Teil der Kampagne thematisiert das Rauchen zu Hause und insbesondere die Auswirkungen auf die betroffenen Kinder. Unzählige Kinder müssen jedes Jahr wegen Erkrankungen, die durch rauchende Eltern verursacht werden, stationär Behandelt werden. 85 Prozent des Tabakrauchs in der Atemluft sind geruchlos und unsichtbar, aber dennoch höchst gesundheitsschädlich.

Die Bronchien von Kindern sind enger als bei Erwachsenen, weshalb sie durch schnellere Atmung deutlich mehr Schadstoffe aufnehmen als Erwachsene. Und gerade Babies und kleine Kinder verbringen einen Großteil ihrer Zeit zu Hause in der Wohnung, ohne jegliche freie Wahl einer rauchfreien Umgebung.

Die mazedonische Aufklärungskampagne will Raucher anregen, ihre Mitmenschen nicht dem schädlichen Einfluss ihrer Sucht auszusetzen. Sehr wichtig ist ebenfalls die Ermutigung der Nichtraucher, den gesundheitsschädlichen Tabakqualm nicht länger leichtsinnig zu erdulden.

Auch in Tschechien trat am 1. Januar 2006 ein Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Demnach ist das Rauchen an Bus- und Trambahnhaltestellen verboten, ebenso auf Bahnhöfen, in Schulen, Kinos, Theater, Sportstätten und Verwaltungsgebäuden.

Anders als in Deutschland, wo nicht einmal die minimalen Schutzgesetze auch tatsächlich durchgesetzt werden, griff die tschechische Polizei von Anbeginn durch. In Prag wurde ein uneinsichtiger Qualmer an einer Bushaltestelle vorübergehend in Gewahrsam genommen. Die tschechischen Beamten mussten auch bei weiteren Verstößen eingreifen.


Quellen und weitere Informationen

Beschwerdeautomat
Aufforderung zur Ablehnung von Ehrungen und Preisen der Tabakindustrie
Raucher werden weder diskriminiert noch ausgeschlossen
Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen
Petition und Politikeranschreiben für Kinderschutz im Auto
Beschwerde über verqualmte Veranstaltungsstätten (Theater, Konzertsäle, Kinos, ...)
Beschwerde beim Deutschen Presserat über Berichterstattung
Feinstaub wird nicht nur von Kraftfahrzeugen produziert
Anfrage wegen Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften etc.
Anfrage wegen Sponsoring durch Tabakindustrie (Verbände und Parteien)
Bitte um Begleichung der Reinigungskosten für Garderobe
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