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Fotodokumentationen

Lückenhaftes Tabakwerbeverbot

[28.05.2005/pk] So erfreulich die Aktivitäten der Bundesregierung in diesem Monat auf den ersten Blick aussehen - bei genauerer Betrachtung ergeben sich noch gewaltige Mängel aller getroffenen Regelungen.

Beim Tabakwerbeverbot schwebt nicht nur das Damoklesschwert der deutschen Klage vor dem EU-Gerichtshof weiterhin über einer erfolgreichen Umsetzung. Das Tabakwerbeverbot lässt immer noch Scheunentore für weitere Tabakwerbung offen.

Denn sowohl Plakatwerbung, als auch Kinowerbung für die tödlichen Tabakdrogen werden weiterhin erlaubt bleiben. Damit werden Schulkinder auch in Zukunft an Bushaltestellen und auf dem Schulweg verführt. Und die besonders gefährdete Altersklasse der 12- bis 16-Jährigen kann nach wie vor ohne Einschränkung abends in jugendfreien Kinofilmen zu Tabakdrogen verleitet werden. Und dass Talkshows, Krimis und Seifenopern im Fernsehen häufig durch einen besonderen Fokus auf Tabakdrogenkonsum und nicht nur zufällig herum liegende Zigarettenschachteln das Tabakwerbeverbot bereits seit langem unterwandern, ist ebenfalls kein Geheimnis mehr.

Eine weitere Gesetzeslücke betrifft die aggressiven Marketing-Aktionen, die die Tabakindustrie besonders gerne in Diskotheken und anderen Orten lanciert, die "zufälligerweise" von Jugendlichen bevorzugt besucht werden. Die Methoden der Tabakdrogenhersteller werden immer raffinierter. So dienen beispielsweise scheinbar unverfängliche Gewinnspiele (ohne direkten Bezug zu Tabakwaren) nur dazu, Adressen von Jugendlichen zu sammeln, und diese dann für aggressive Tabakwerbung zu nutzen.

Fazit: Die verabschiedeten Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Das Ziel ist damit aber noch lange nicht erreicht.

Beschwerdeautomat
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Petition für ein Verbot von Tabakautomaten zur Durchsetzung des Jugendschutzes
Beschwerde über illegale Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Beschwerde über BDTA wegen Nichtentfernens von Tabakwarenautomaten in Schulnähe
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