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Tabakindustrie mit Lizenz zur Umweltverschmutzung?

[05.07.2005/pk] Die Tabakindustrie erkauft sich mit ihren Spenden an Politiker und Parteien offensichtlich nicht nur die Lizenz zum Töten (alleine in Deutschland jedes Jahr 140.000 Menschen), sondern auch gleich den Freibrief von jedweder Verantwortung für Umwelt und Gesundheit.

Jeder noch so kleine Getränkehersteller wird zur Rücknahme oder fachgerechten Entsorgung seiner Verpackungen gesetzlich verdonnert. Batterien und Akkus müssen als Sondermüll entsorgt werden. Elektronikhersteller müssen in aufwändigen Prozessen die von ihr produzierten höchst komplexen Geräte zerlegen und bedenkliche Substanzen korrekt entsorgen.

Und was ist mit der Tabakindustrie? Sie produziert nicht nur munter ihre gefährlichen Drogen weiter, sondern mischt auch noch unzählige Chemikalien hinein, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch (Rauchen) höchst giftige und Krebs erregende Substanzen freisetzen. Bei der, zugegebenermaßen schwierigen, Entsorgung des entstehenden Giftcocktails drücken jedoch selbst grüne Umweltminister sämtliche Augen zu. Völlige Blindheit und Taubheit, sowie eisernes Schweigen gegenüber diesem Umweltfrevel steht auf der Tagesordnung aller etablierten Parteien.

Eine einzelne Zigarette verseucht 3.000 Kubikmeter Luft so stark, dass noch Augen- und Atemwegsreizungen auftreten. Damit Qualm und Gestank nicht mehr wahrnehmbar sind, also die Mitmenschen nicht mehr belästigt werden, sind sogar 19.000 Kubikmeter Luft erforderlich. Im Rauch sind Formaldehyd, Blausäure, Kohlenmonoxid und radioaktive Substanzen enthalten, um nur einige Beispiele zu nennen. Diese dürfen nicht nur ungehindert in die Luft geblasen, sondern auch noch durch die unzähligen Zusatzstoffe im Tabak in ihrer Gefährlichkeit verstärkt werden.

Rauchen tötet nicht nur die meisten Menschen, mehr als Alkohol, illegale Drogen, AIDS, Verkehrsunfälle und Morde zusammen. Rauchen ist die größte vermeidbare und vollkommen sinnlose Umweltverschmutzung. Deshalb muss das Rauchen generell verboten werden. Ausnahmeregelungen dürfen höchstens dann erlaubt werden, wenn es sich um abgeschlossene Räumlichkeiten handelt, deren Abluft von allen gefährlichen Substanzen des Tabakrauchs soweit gereinigt wird, dass bei allen Substanzen die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Da Krebs erregende Stoffe naturbedingt in jeder noch so geringen Konzentration schädlich, und damit keinerlei maximale Grenzwerte sinnvoll sind, müssen diese vollständig aus der Abluft herausgefiltert werden.

Unabhängig davon, wie diesbezügliche gesetzliche Regelungen in Zukunft aussehen werden, ein Aspekt muss auf jeden Fall, und zwar sofort, umgesetzt werden. Das Rauchen und der Aufenthalt von Schwangeren in Raucherbereichen muss mit Gefängnisstrafe geahndet werden, ebenso das Mitnehmen von Kindern in tabakrauchverseuchte Räumlichkeiten.

Nachsatz: Auch die bei der Tabakindustrie in Entwicklung befindliche "rauchfreie Zigarette" kann hier keinerlei Abhilfe schaffen, da hierbei nur die Wahrnehmbarkeit der Reizstoffe übertüncht wird, die gesundheitsgefährdenden und Krebs erregenden Substanzen aber weiterhin im Rauch enthalten sind.

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