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Philip Morris zu 80 Mio. US-Dollar verurteilt

Berufungsgericht bestätigt die Summe als angemessene Strafe

[22.06.2004/ls] In einem seit 1999 laufenden Prozess bestätigte unlängst ein Berufungsgericht in Oregon das ursprüngliche Urteil, in dem der Tabakkonzern Philip Morris zur Zahlung von etwa 80 Millionen US-Dollar an die Hinterbliebenen eines Kettenrauchers verurteilt worden war.

Der Amerikaner, der über 40 Jahre Zigaretten des Philip-Morris-Konzerns geraucht hatte, war 1997 mit 67 Jahren an Lungenkrebs gestorben. Vor seinem nahenden Tod hatte der Krebskranke seine Familie darum gebeten, gerichtlich gegen den Tabakriesen vorzugehen. In dem Prozess wurde Philip Morris beschuldigt, seine Kunden über die Folgen des Rauchens getäuscht zu haben. Die Vertreter des Tabakkonzerns beharrten jedoch darauf, dass dem Raucher die Gefahr durchaus bekannt war.

Das erste Jury-Urteil befand den Tabakkonzern für schuldig, und verurteilte Philip Morris zur Zahlung von 800.000 US-Dollar Entschädigung für die Hinterbliebenen, sowie 79,5 Millionen US-Dollar Geldstrafe. Die Richterin in dem Prozess befand diese Strafe jedoch als "exzessiv" und senkte den Betrag auf 32 Millionen US-Dollar.

In einer Berufungsverhandlung im Jahr 2002 befand das Gericht die höhere Strafe als "durchaus tragbar" für den Tabakmulti. Im darauf folgenden Jahr wies der Oberste Gerichtshof der USA das Gericht in Oregon an, eine geringere Strafe zu erwägen, da "Strafgelder in einem angemessenen Verhältnis zu der Entschädigungssumme stehen sollten".

Das am 9. Juni 2004 ergangene Urteil des Berufungsgerichts bewertete jedoch das ursprüngliche Strafmaß für den Tabakkonzern als angemessen. Philip Morris hätte "wissentlich ein schädliches Produkt vertrieben und damit die hohe Strafe verdient". Der Tabakmulti sieht sich als unschuldiges Opfer von Antitabakkampagnen und empfindet das hohe Strafmaß als "ungeheuer übertrieben".

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