E-Zigaretten-Vertrieb soll Falschaussagen über unbewiesene Therapiewirkung unterlassen
[27.12.2008/pk]
Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt vor "elektronischen Zigaretten", auch unter Bezeichnungen wie "E-Zigarette", "E-Zig", "E-Smoke" und weiteren angepriesen. Die Zigarettenimitationen, die den Süchtigen in erster Linie mit Nikotin versorgen sollen, jedoch ohne Rauch, enthalten giftige chemische Zusätze. Die WHO bemängelt an diesem Produkt weiterhin, dass es entgegen den Behauptungen von Herstellern und Vertreiber der E-Zigarette keineswegs zur Rauchentwöhnung geeignet sei.
Einige Anbieter der E-Zigarette verbreiten sogar die dreiste Lüge, die WHO würde den Einsatz dieser Nikotinprodukte befürworten. Derartige Behauptungen wurden von der Weltgesundheitsorganisation als unzutreffend und irreführend zurückgewiesen. Besonders verärgert zeigt sich der WHO-Verantwortliche für Tabak, Douglas Bettcher, über die unverfrorene Werbung einiger Hersteller mit dem WHO-Logo auf ihren Websites oder auf den Beilagen der Zigarettenschachteln. Die UNO-Organisation forderte von den Herstellern die Unterlassung der missbräuchlichen Verwendung des guten Rufs der WHO.
Dr. Ala Alwan, stellvertretender WHO-Generaldirektor für Nichtübertragbare Krankheiten und Psychische Gesundheit, warnt, "die elektronische Zigarette ist kein erprobtes Mittel für eine Nikotinersatztherapie". Es gebe "keinen wissenschaftlichen Nachweis für die Sicherheit und Wirksamkeit" dieses Produkts. Es sind keinerlei Studien bekannt, die durch Fachleute überprüft und begutachtet wären. Auf Grund des Gefährungspotenzials dieses Drogenprodukts bei gleichzeitig mangelnden wissenschaftlichen Erkenntnissen wurde die E-Zigarette in einigen Ländern bereits ausdrücklich verboten, so zum Beispiel in der Türkei und in Österreich.
Douglas Bettcher erläutert hierzu: "Wenn die Vermarkter der elektronischen Zigarette den Rauchern bei der Entwöhnung helfen möchte, so müssen sie klinische Studien und Toxizitätsanalysen durchführen, und sich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen bewegen. Solange sie (die Vermarkter des Produkts) dies jedoch nicht tun, kann die WHO die elektrische Zigarette nicht als adäquate Nikotinersatztherapie anerkennen. Insbesondere kann die WHO keine falschen Behauptungen akzeptieren, das Produkt würde von ihr anerkannt oder gar unterstützt."
Zur E-Zigarette als angebliche Entwöhnungshilfe kritisiert Boettcher, sie "könnte sogar den gegenseitigen Effekt haben und Nichtraucher wie junge Menschen oder Kinder dazu ermutigen, das Rauchen anzufangen". Diese Vermutung wird unter anderem dadurch bestätigt, dass im Internet bereits der Begriff der so genannten "Nichtraucher-Zigarette" propagiert wird, und sich sogar schon in Domänennamen wie "nichtraucher-zigaretten.de" oder "nichtraucher-zigarette.de" manifestiert. Zur besonderen Gefährdung von Kindern tragen mit Aromen versetzte Produkte bei, die beispielsweise den Geschmack von Apfel oder Schokolade tragen.
Die elektronische Zigarette wurde im Jahr 2004 von einer chinesischen Firma in Hongkong entwickelt. Sie wird inzwischen weltweit, meist über das Internet, vertrieben. Sie ist äußerlich einer herkömmlichen Zigarette täuschend echt nachempfunden, es handelt sich dabei jedoch um ein batteriebetriebenes elektrisches Gerät, dass den Konsumenten in erster Linie mit dem Suchtstoff Nikotin versorgen soll. Eine rote Leuchtdiode (LED) imitiert das Glimmen der Zigarette, wenn daran gezogen wird.
Die E-Zigarette, auch als "rauchlose Zigarette" beworben, besteht aus zwei Teilen. Das zigarettenförmige Gerät enthält einen Verdampfer oder Zerstäuber, sowie den hierfür erforderlichen wiederaufladbaren Akku. Die eigentliche Droge, das Nikotin, wird in auswechselbaren Patronen zugeführt, die auch als Depots bezeichnet werden. Diese Nachfüllpackungen können neben der Nikotinlösung auch noch weitere Zusatzstoffe, wie beispielsweise Aromen, enthalten.
Auf dem Markt befinden sich zwei unterschiedliche Techniken, um dem Konsumenten seine Nikotindosis in möglichst wirksamer Form zu verabreichen. Zum einen wird bei den Verdampfern die Nikotinlösung soweit erwärmt, dass der E-Raucher den Dampf inhaltiert. Die andere Darbietungsform zuerstäubt die Nikotinlösung mittels Ultraschall, ähnlich einer Nebelmaschine aus der Diskothek. In beiden Fällen wird kein Tabak verbrannt beziehungsweise verglimmt, wie bei der herkömmlichen Zigarette.
Die Hersteller bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Bislang hat noch kein Hersteller die notwendige Zulassung für Medizinprodukte beantragt. Offensichtlich verlässt man sich weitestgehend darauf, dass die Süchtigen sich den "Stoff" ungeachtet rechtlicher Hemmschwellen relativ ungehindert im Internet besorgen können. Schließlich ist der Zoll praktisch nicht in der Lage, jedes einzelne Päckchen der privaten Besteller einzeln zu überprüfen.
Auch die geläufige Argumentation der Befürworter der elektronischen Zigarette dreht sich im Kreis. Auf Kritik, dass es sich dabei einfach um eine Nikotindroge handelt äußern sie, das Produkt würde auch der Rauchentwöhnung dienen. Auf das Argument, dass Produkte zur Rauchentwöhnung Medizinprodukte seien, die eine medizinische Zulassung erfordern würden, erwidern die E-Zigaretten-Verfechter, dass es sich einfach um ein Genussmittel wie die Zigarette handeln würde, die doch schließlich auch nicht verboten sei.
Die Hersteller und Verkäufer von elektronischen Zigaretten bewerben ihr Produkt als angeblich weniger gesundheitsschädlich gegenüber herkömmlichen Glimmstängeln. Wie eingangs aus WHO-Veröffentlichungen zitiert, existieren bislang keine wisenschaftlichen Studien, die einen Beleg für eine geringere Schädlichkeit gegenüber herkömmlichen Tabakprodukten belegen können. Entsprechend sind jegliche Marketingversprechen, die E-Zigarette würde "gesünderes Rauchen" ermöglichen, frei aus der Luft gegriffene Werbeslogans, die unbedarfte Raucher zu einer möglicherweise noch gefährlicheren Form des Nikotindrogenkonsums verleiten sollen.
Nur in einem Punkt möchten sich die Protagonisten der elektronischen Zigarette gegen mögliche Schadensersatzforderungen absichern. Einhellig betonen sie, dass ihr Produkt "bei Jugendlichen, Schwangeren, Nichtrauchern und Personen mit kardiovaskulären Erkrankungen kontraindiziert" sei. Angesichts dieser verschämten Warnung entsteht allerdings der Eindruck, dass sie dabei insgeheim hoffen, dass so mancher Nikotinsüchtige diese Aussage gar nicht versteht. Klare Hinweise auf mögliche schädliche Nebenwirkungen fehlen bei den elektrischen Glimmstängeln ebenso, wie die Auflistung aller Inhaltsstoffe.
Anmerkungen: Trotz der Unterlassungsforderung der WHO werben etliche E-Zigaretten-Vertreiber auf ihren Internet-Verkaufsseiten weiterhin mit den unwahren Behauptungen, die WHO würde angeblich ihre Produkte empfehlen oder befürworten. Diese Internet-Händler müssen also den Vorwurf gefallen lassen, sie würden den Verbraucher vorsätzlich täuschen und betrügen.