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Fotodokumentationen

Nichtraucherschutzgesetze verstoßen gegen UN-Kinderrechtskonvention

Händler verkaufen Tabakwaren illegal an Minderjährige

[19.05.2012/pk] Laut Deutschem Kinderhilfswerk verstoßen die Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Diese legt in Artikel 24 Absatz 1 das "Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" fest. Die Kinder und Jugendliche betreffenden gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz stellen einen unzulänglichen Flickenteppich dar, so der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. Die Gesetzgebung entspricht laut Krüger "nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind".

Damit liegt in der Nichtraucherschutzgesetzgebung ein eklatanter Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention vor, der unverzüglich beseitigt werden müsse. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund und Länder auf, "umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung eines wirksamen Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche zu treffen". Krüger weiter: "Sollten die Bundesländer nicht zu entsprechenden Maßnahmen bereit oder in der Lage sein, müssen Bundesregierung und Bundestag ihre Kompetenzen nutzen, um hier Abhilfe zu schaffen".

Das Kinderhilfswerk kritisiert, die Diskussionen zum Nichtraucherschutz seien zu sehr auf ein Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken fixiert. Es wurden zwar Schutzvorschriften für Kinder und Jugendliche erlassen. Diese fallen jedoch in den Bundesländern höchst unterschiedlich aus, so dass laut Kinderhilfswerk "in vielen Fällen von einem umfassenden Nichtraucherschutz nicht gesprochen werden kann".

Die Situation an öffentlichen Schulen hat sich zwar verbessert, wie der Präsident der Organisation feststellt. Weiterhin existierende Defizite sind jedoch abhängig von der Trägerschaft, und etliche Bereiche sind nicht vollständig abgedeckt. Schwachpunkte der gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz betreffen insbesondere das Schulgelände außerhalb der Schulgebäude, Veranstaltungen und Feste außerhalb der Schule, sowie Ausflüge und Klassenfahrten. Das Kinderhilfswerk unterstreicht, "jede Ausnahmeregelung widerspricht sowohl dem Gesundheitsschutz als auch der Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen, die für einen Nichtraucherschutz äußerst wichtig ist".

Nachbesserungsbedarf besteht, so das Deutsche Kinderhilfswerk, auch bei Kindertageseinrichtungen, obwohl sich dort die Gesamtsituation etwas besser als an den Schulen darstellt. Ein Rauchverbot muss in allen Bundesländern gelten, und nicht nur im Innenbereich, sondern auch bei Veranstaltungen und Festen außerhalb der Kindertageseinrichtungen, Ausflügen und Fahrten. Dringenden Handlungsbedarf sehen die Kinderschützer im Bereich der Kindertagespflege: "Hier wird in vielen Bundesländern dem Gesundheitsschutz der Kinder nicht der Stellenwert eingeräumt, den er eigentlich haben müsste".

Auf Kinderspielplätzen existieren nur in den vier Bundesländern Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Saarland gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz. In den übrigen Ländern kann deshalb laut Kinderhilfswerk "von einem umfassenden Nichtraucherschutz nicht gesprochen werden". Die Kinderschützer fordern ein bundesweites umfassendes Rauchverbot auf Kinderspielplätzen im Freien ebenso wie auf Indoor-Spielplätzen.

Das Kinderhilfswerk kritisiert, dass auch in anderen Bereichen der Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland "eine Reihe von Lücken" aufweist. Angeführt werden hierfür beispielsweise Vereinsgaststätten, Freibäder und Freizeitparks. Die Kinderschützer fordern darüber hinaus eine "ernsthafte Auseinandersetzung [...], ob im Sinne eines umfassenden Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche ein Rauchverbot auch in Autos und Wohnungen geboten ist".

Das Deutsche Kinderhilfswerk beschränkt sich in seiner Analyse auf die Rolle von Kindern und Jugendlichen als Passivrauchopfer. Dabei ist eine Reihe weiterer Aspekte nicht weniger wichtig, wenn es um Kinder- und Jugendschutz vor Tabakdrogen geht. Insbesondere stehen Jugendliche immer noch im Visier einer skrupellosen Geschäftspolitik einiger Tabakkonzerne und Tabakwarenhändler, in völliger Ignoranz der existierenden Jugendschutzbestimmungen.

Kinder und Jugendliche werden in Deutschland weiterhin - einmalig in Europa - massiv der Tabakwerbung ausgesetzt. Selbst die wenigen existierenden Einschränkungen werden von der Tabakindustrie missachtet, wie zahllose Beispiele von Verstößen beweisen, die unter anderem durch das Forum Rauchfrei dokumentiert wurden. Aktuell fällt beispielsweise die Maybe-Kampagne des Philip-Morris-Konzerns in diese Kategorie.

Angesichts der demonstrativen Untätigkeit der Behörden bei solchen Verstößen verwundert es kaum, dass die Tabakindustrie ihre illegalen Werbekampagnen ungeniert fortsetzt. So wurden beispielsweise von der "Fachstelle Jugendschutz" des Münchner Kreisverwaltungsreferats etliche Anzeigen gegen jugendgefährdende Tabakwerbung mit dem lapidaren Hinweis ignoriert, man sei schließlich nur für den Jugendschutz zuständig. Auch die Hinweise, dass das Vorläufige Tabakgesetz (VTabakG) eine entsprechende Klausel zum Schutz vor jugendgefährdender Tabakwerbung enthält, wurden stoisch mit dem Hinweis auf Nichtzuständigkeit beantwortet, weil man nur für den Jugendschutz zuständig sei.

Der Tabakwarenfachhandel ist ebenfalls maßgeblich für die illegale Versorgung von Minderjährigen mit Tabakdrogen verantwortlich. Wie mit Hilfe jugendlicher Testkäufer festgestellt wurde, halten sich viele Händler offensichtlich ganz bewusst nicht an das Abgabeverbot von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige.

Das Bürgeramt in Villingen-Schwenningen stellte bei Testkäufen unlängst fest, dass sich zwei von drei Betrieben nicht an die Jugendschutzbestimmungen halten. In Lebensmittelgeschäften, Tankstellen, Getränkemärkten und Toto-Lotto-Annahmestellen erhielten die Testkäufer ungehindert die für sie illegalen Drogen. Am einfachsten hatten es die Jugendlichen bei den Lebensmittelgeschäften, die sie zu 69 Prozent gesetzeswidrig mit Alkohol und Tabakwaren versorgten.

Ein Drittel der untersuchten Geschäfte überprüfte nicht einmal den Ausweis oder gab trotz einer klar ersichtlichen Minderjährigkeit die Produkte illegal an die Jugendlichen ab. Hinweise des Verkaufspersonals an die minderjährigen Testkäufer wie "ja nichts weitersagen" oder "eigentlich dürfte dies erst ab 18 verkauft werden" verdeutlichten in etlichen Fällen, dass sich das Personal des "Unrechts seines Handelns sehr wohl bewusst gewesen sei", wie das Bürgeramt betont.

Ähnliches berichtet das Jugend- und Ordnungsamt Hilden, das entsprechende Testkäufe bereits seit 2010 durchführt. Dort verstößt die Hälfte aller Händler weiterhin gegen die Jugendschutzgesetze, obwohl sie vorab über die geplanten Kontrollen informiert wurden. Wie der Leiter des Hildener Ordnungsamtes mitteilte, hätten sich die Reaktionen von Erstaunen und Unverständnis zu Beginn der Aktion nicht verbessert, sondern seien inzwischen "Ignoranz und Dummheit" gewichen. Die ertappten Verkäufer hätten teilweise nicht einmal schuldbewusst reagiert, sondern die von Mitarbeitern des Jugend- und Ordnungsamtes begleiteten Testkäufer verbal attackiert oder sie als angebliche Stammkunden diffamiert.

Präventionsexperten kritisieren die Ahnungslosigkeit vieler Erwachsene in Bezug auf den Konsum der Kinder und Jugendlichen. Deshalb müssen Eltern und Lehrer, aber auch Trainer und Vereinsleiter stärker sensibilisiert werden. Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Ignoranz dar. Viele Erwachsene bleiben völlig gleichgültig, wenn beispielsweise Teenager auf dem Spielplatz illegal Alkohol und Zigaretten konsumieren. Derartiges Fehlverhalten muss entsprechend den Forderungen der Experten "gesellschaftlich stärker geächtet werden".


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