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Fotodokumentationen

Studentenmagazin UNICUM will nicht mehr für Tabakdrogen werben

Forum Rauchfrei geht erfolgreich gegen verbotene Tabakwerbung vor

[12.11.2011/pk] Das Studentenmagazin UNICUM hat sich rechtsverbindlich verpflichtet, nicht mehr für die Zigarettenmarke Gauloises aus dem Hause Reemtsma zu werben. Eine entsprechende Unterlassungserklärung war vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gefordert worden. Das Forum Rauchfrei hatte dort eine illegale Werbekampagne in der Studentenzeitschrift im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) zur Anzeige gebracht.

UNICUM hatte in der August-Ausgabe mit einer ganzen Seite indirekt Werbung für die Marke Gauloises betrieben. Getarnt war diese Marketingkampagne als "Tour de la creativité - Die Stadt als Galerie" in Berlin und Hamburg. Dabei ging es jedoch unverkennbar um Gauloises-Zigaretten. Die Werbeseite im UNICUM präsentierte die charakteristischen Flügel, die auf jeder Gauloises-Packung abgebildet sind. Entsprechend gestaltete Werbeplakate für die Marke Gauloises fanden sich im gesamten Bundesgebiet. Die monatlich erscheinende Studentenzeitschrift mit einer Auflage von 400.000 Exemplaren wird kostenlos an allen Universitäten im gesamten Bundesgebiet verbreitet.

Diese Kampagne in der Studentenzeitschrift verstößt gegen das Vorläufige Tabakgesetz. Demnach ist Tabakwerbung verboten, die in Zeitschriften oder im Internet gezeigt wird beziehungsweise sich besonders an Jugendliche und Heranwachsende richtet. Da weder Reemtsma noch UNICUM freiwillig zu einer Rücknahme der illegalen Werbekampagne bereit waren, klagte der vzbv und bekam vor dem Landgericht in Hamburg Recht.

Bemerkenswert ist die Urteilsbegründung des Hamburger Landgerichts: "Unter den Studenten befindet sich eine Vielzahl von Heranwachsenden, also junge Menschen vom 19. bis 21. Lebensjahr. Damit wird auch gezielt eine Gruppe der Studienanfänger angesprochen." Die Richter sahen in der beanstandeten Werbekampagne einen Verstoß gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Dieses Gesetz verbietet bei der Tabakwerbung Aussagen, "die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen". Die betreffende Regelung wurde inzwischen durch eine entsprechende Vorschrift im Vorläufigen Tabakgesetzes ersetzt.

Das Studentenmagazin UNICUM wurde übrigens nicht zum ersten Mal wegen illegaler Werbung für Tabakdrogen angezeigt. Bereits im Jahr 2006 urteilte das Landgericht Hamburg, eine Lucky-Strike-Werbekampagne der British American Tobacco (BAT) unter dem Motto "Sind Münzen wichtiger als Scheine?" in der UNICUM vom Dezember 2005 sei rechtswidrig.

Nach dem Urteil aus dem Jahr 2006 hatte das Forum Rauchfrei kritisiert, dass BAT mit seiner Werbung um junge Studenten fortfährt, als ob nichts geschehen sei. Im Juli 2006, dem Monat der Urteilsverkündung, animierte das Studentenmagazins UniSpiegel (aus dem Hause des Spiegel-Verlags) mit Lucky-Strike-Werbung schon wieder junge Menschen zum Rauchen. Diesmal lautete das Motto der Kampagne "Einmalige Chance: Design studieren in 10 Sekunden". Der Sprecher des Foum Rauchfrei, Johannes Spatz, hatte aus diesem Grund die Gesetzeslage zur Tabakwerbung als Posse bezeichnet: "Die Tabakindustrie wird durch Gerichtsurteile nicht gezwungen, über den Einzelfall hinaus ihre Werbung um junge Menschen einzustellen. Auch die EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot wird daran wenig ändern. Die bisherige Werbung in Zeitschriften wird zwar verschwinden, doch wird dann mit den gleichen Methoden verstärkt Plakat- und Kinowerbung und Werbung durch Sponsoring u. a. von Musikfestivals betrieben."

Das aktuelle Beispiel der UNICUM verdeutlicht, wie aktuell diese Aussage leider immer noch ist. Die Gauloises-Werbung in der UNICUM ist nicht nur eines von vielen Beispielen illegaler Tabakdrogenwerbung in Presseerzeugnissen und Verletzungen der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Hier zeigt sich auch die immer stärkere Verlagerung der Werbeaktivitäten der Nikotindrogenhersteller ins Internet.

Printmedien dienen den Nikotindrogenproduzenten zum Auslegen von Ködern, wobei die Namen der Drogenhersteller und ihrer Marken verborgen bleiben. Mit scheinbar harmlosen Aktivitäten, beispielsweise aus dem Bereich Kunst und Kultur, werden vor allem Jugendliche zum eigentlichen Tatort gelockt, ins Internet. Über Gewinnspiele oder angebliche "soziale Aktivitäten" werden insbesondere unerfahrenen Heranwachsenden die notwendigen Daten abgeluchst. Wenn die Tabakindustrie erst einmal die Adresse der Jugendlichen besitzt, dann können weitere Versuche zum "Anfixen" recht einfach vor den Augen der Öffentlichkeit und der Strafverfolger verborgen abgewickelt werden.

Auf der illegalen Gauloises-Werbeseite der UNICUM führt ein Link www.pdlc.de/tour zu einer ausführlichen Beschreibung der Teilnahmemöglichkeiten an Stadtführungen und anderen Veranstaltungen. Zur Teilnahme an den beschriebenen Veranstaltungen ist eine Bewerbung notwendig, bei der auch eine Reihe persönlicher Daten anzugeben ist. Diese Daten können von der Reemtsma Cigarettenfabrik GmbH, die auch im Impressum des Internetauftritts erscheint, genutzt werden, "um mir per Post Informationen über ihre Produkte, Werbung, Warenproben, Prämien und Promotionangebote zukommen zu lassen und Marktforschungsbefragungen durchzuführen".

Die bemängelte Gauloises-Werbekampagne ist also in doppelter Hinsicht illegal. Erstens richtet sie sich in unzulässiger Weise an Heranwachsende, und zweitens ist ihre Verbreitung in Zeitschriften und im Internet illegal, wie vom Hamburger Landgericht bestätigt wurde.

Das Forum Rauchfrei zeigt sich über den Ausgang des aktuellen Prozesses zwar erfreut, bekräftigt jedoch auch seine Kritik aus dem Jahr 2006 an der unzulänglichen Gesetzeslage. Die Tabakkonzerne riskieren nur geringe Sanktionen, die sich zudem auf den jeweiligen Einzelfall beschränken und das Problem nicht grundsätzlich aus der Welt schaffen können. Die Behörden scheuen ein Einschreiten angesichts aufwändiger Prozeduren, deren Erfolg ohnehin nicht immer garantiert werden kann, und überlassen die Bekämpfung illegaler Tabakwerbung lieber anderen Organisationen.

Angesichts der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte mit der Tabakindustrie muss eine umfassende gesetzliche Regelung der Tabakwerbung eingeführt werden, wie sie in anderen EU-Staaten bereits existiert. Das Forum Rauchfrei fordert als Konsequenz der wiederholten Verstöße: "Politik und Regierung müssen sich endlich auch in der Bundesrepublik zu klaren, eindeutigen und umfassenden Regelungen für den Jugendschutz entscheiden."


Quellen und weitere Informationen

Beschwerdeautomat
Petition zum Erlass eines generellen Rauchverbots an Schulen
Petition für ein Verbot von Tabakautomaten zur Durchsetzung des Jugendschutzes
Beschwerde über illegale Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Beschwerde über BDTA wegen Nichtentfernens von Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Anzeige wegen jugendgefährdender Tabakwerbung
Tabaklobby
Presse
Jugendschutz
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