[16.04.2005/pk]
Nach einer aktuellen Meldung des Verlag für Deutsche Wirtschaft AG
sind die Aufwendungen zur Entwöhnung von Tabakdrogen steuerpflichtig.
In der zitierten Meldung war einem Betrieb die steuerliche Absetzung
für die Kosten von Nikotinpflastern und Kursen zur Rauchentwöhnung
verweigert worden. Das Unternehmen bot diese als unterstützende
Maßnahmen an, um komplett rauchfrei zu werden.
Die betreffenden Mitarbeiter müssen den geldwerten Vorteil dieser
Maßnahmen jedoch voll versteuern. Angeblich weil hierbei nur der
private Aspekt im Vordergrund steht, weil es in erster Linie um die
Gesundheit des Einzelnen geht. Das "überwiegend eigenbetriebliche
Interesse ... war bei der Raucherentwöhnung nicht erkennbar".
Leider waren bei dieser Angelegenheit offensichtlich alle Betroffenen schlecht
informiert. Denn die Vorteile der Entwöhnung für Betrieb liegen klar
auf der Hand. Nichtraucher sind im Durchschnitt deutlich seltener und
kürzer krank und weisen eine höhere Produktivität auf. Auch das
Betriebsklima profitiert davon, und damit die Leistungsfähigkeit des
Unternehmens. Denn die Streitigkeiten um Zwangsmitrauchen oder
exzessive Rauchpausen fallen automatisch weg, wenn sowieso nicht
geraucht wird.
Über die Verleugnung dieser Vorteile hinaus, die jedem Betrieb und
allen Beschäftigten zu Gute kommen würden, gehen von einer solchen
Regelung eindeutig die falschen Signale aus. Vordergründig behauptet
die Bundesregierung, umfassende Maßnahmen zur Eindämmung des
Tabakdrogenkonsums und dessen schädlicher Folgen zu treffen.
Andererseits werden Bürger und Wirtschaft jedoch ständig durch lästigen
Bürokratismus schikaniert, der vor diesem sinnvollen Ziel immer wieder
neue sinnlose Hindernisse aufbaut.
Ziel der Bundespolitik muss also ganz klar die Förderung des
Nichtrauchens und aller Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakdrogenkonsums
sein. Offensichtlich ist es dringend nötig, die Bundesregierung hier
wieder an ihre Pflichten gegenüber der Bevölkerung zu erinnern. Diese
Forderungen lassen sich durch Petitionen an den Bundestag, oder
Briefe an die Bundesdrogenbeauftragte (derzeit noch Marion
Caspers-Merk) unterstützen, damit sinnvolle und dringend notwendige
Entwöhnungsmaßnahmen allen hilfsbedürftigen Rauchern zur Verfügung
gestellt werden können.