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Mehrheit wünscht rauchfreie Gastronomie

Umsatzeinbußen durch Rauchverbot nicht zu erwarten

[24.03.2006/pk] Eine bundesweite repräsentative Umfrage vom Februar 2006 ergab eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine rauchfreie Gastronomie. 60 Prozent sprachen sich für komplett rauchfreie Gaststätten aus. Die Befürworter stammen jedoch nicht nur aus den Reihen der Nie-Raucher, die zu mehr als 80 Prozent dafür stimmten. Über 70 Prozent der Ex-Raucher und immerhin 25 Prozent der aktiven Raucher wünschen sich ebenfalls eine rauchfreie Gastronomie.

Die Repräsentativbefragung wurde von der Gesellschaft für Konsumforschung in Nürnberg im Auftrag des Deutschen Krebsforschungszentrums durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden die gleichen Fragen im Auftrag der Dieter Mennekes Umweltstiftung in Zusammenarbeit mit der Nichtraucher-Initiative Deutschland gestellt.

Der Vergleich der beiden Untersuchungen verdeutlicht eine klare Tendenz zu Gunsten rauchfreier Gastronomiebetriebe. Der Anteil der Befürworter stieg von 53 Prozent im Februar 2005 auf nunmehr 60 Prozent. Diese Entwicklung lässt sich bei allen gesellschaftlichen Gruppen beobachten, wobei gerade unter den Rauchern die Zustimmung besonders deutlich zunahm.

Der Tabakqualm in Gaststätten beeinträchtigt das Wohlbefinden der Gäste merklich. 84 Prozent der Nichtraucher fühlen sich dadurch belästigt, und auch 35 Prozent der Raucher haben ein Problem damit. Deshalb sind durch ein Raucherverbot in der Gastronomie auch keine Einbußen zu erwarten, eine Einschätzung, die von den bereits gesammelten Erfahrungen in etlichen europäischen Ländern bestätigt wird.

In Irland, Italien und Schweden beispielsweise wurden die Rauchverbote in der Gastronomie sehr gut angenommen, obwohl dort die Tabaklobby mit Nachdruck die Position vertreten hatte, jegliche Einschränkungen beim Rauchen würden die Gastronomie zu Grunde richten. Beobachtungen aus diesen Ländern verdeutlichen auch, dass nur eine rauchfreie Gastronomie einen angemessenen Schutz vor den Krebs erregenden Substanzen im Tabakrauch bieten kann. Feinstaubmessungen bestätigen diese Beobachtungen.

In Deutschland hatten bisher nur wenige Gastronomen den Mut, sich trotz der Verunsicherungskampagnen durch den DEHOGA für einen rauchfreien Betrieb zu entscheiden. Obwohl in einzelnen Fällen vorübergehende Einbrüche zu verzeichnen waren, entwickelten sich die rauchfreien Gaststätten mittelfristig besser und konnten Besuchergewinne verbuchen.

Dennoch sind weiterhin viele Wirte der irrigen Meinung, eine Einschränkung des Tabakkonsums würde ihrem Umsatz schaden. Damit wagen selbst nicht rauchende Wirte häufig den entscheidenden Schritt hin zur Rauchfreiheit nicht, obwohl bei ihnen der persönliche Wunsch danach sehr stark ist. Erschreckend ist, dass viele Wirte mit kleineren Räumlichkeiten, die sich nicht trennen lassen, oft überhaupt nicht einmal darüber nachdenken, sich für die rauchfreie Variante zu entscheiden.

Unter den Wirten gibt es aber auch einen überdurchschnittlich hohen Raucheranteil, die sich selbst das Rauchen nicht nehmen lassen wollen. Gerade diesen schwerst nikotinsüchtigen fällst es meist auch nicht einmal im Traum ein, dass ihr Personal stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Die gerne vorgebrachte Ausrede, jeder könne sich schließlich auch einen Job in einer rauchfreien Gaststätte suchen, ist angesichts der Arbeitsmarktlage völlig realitätsfremd.

Eine Entscheidungsfreiheit muss für Nichtraucher wie für Raucher gleichermaßen gelten. Wird diese Entscheidungsfreiheit einseitig dem Raucher am Nebentisch überlassen, so stellt es einen eklatanten Eingriff in die Freiheit des Nichtrauchers dar, wenn er rücksichtslos mit der größten Selbstverständlichkeit dem Passivrauch ausgesetzt wird.

Der Freiheit aller wird nur dadurch Rechnung getragen, dass Raucher in Gegenwart von Nichtrauchern, Kindern, Schwangeren usw. das Rauchen absolut unterlassen. Nur dadurch wird die Freiheit der Nichtraucher und das Recht auf eine rauchfreie Atemluft gewährleistet. Die Freiheit der Raucher ist immer noch gewährleistet, wenn sie ihrem Drogenkonsum beispielsweise vor der Tür nachgehen. Solange jedoch auch nur ein Raucher seine persönlichen Rechte und Freiheiten über diejenigen der Mitmenschen stellt, solange kann nur eine gesetzliche Regelung die Lösung dieses jahrzehntealten Konflikts darstellen.


Quellen und weitere Informationen

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Beschwerde über Verstoß gegen Gleichstellung behinderter Menschen
Petition zum Schutz der Beschäftigten in der Gastronomie vor Zwangsmitrauchen
Abschiedsbrief an Restaurant wegen Rauchbelastung
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