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Unwilligkeit der Behörden bei der Kontrolle des Rauchverbots

Amtsschimmel leistet Gesetzesbrechern Vorschub

[05.06.2008/pk] Immer wieder treten Behördenvertreter mit ihren gleich lautenden Tiraden an die Öffentlichkeit, sie hätten nicht genügend Personal zur Überprüfung der Einhaltung des Rauchverbots. Dieses ständige Gejammere der Behörden ist plump und geht völlig an der Realität vorbei. In dem meisten Fällen stellt dies nur eine bequeme Ausrede dar, um ihre unangenehme Pflicht nicht erfüllen zu müssen. Auch in Behörden sitzen rauchende Chefs, die nicht einsehen wollen, dass sie in ihrer Stammkneipe nun plötzlich Rücksicht auf nicht rauchende Gäste nehmen sollen. Vielleicht war ja sogar der eine oder andere rauchende Behördenchef schon einmal vom Tabak Forum für den "Pfeifenraucher des Jahres" nominiert...?

Kaum ein anderer Gewerbebereich wird derart häufig und restriktiv von den Behörden kontrolliert, wie die Gastronomie im weitesten Sinne. In der Praxis kommt kaum eine öffentliche Veranstaltung, bei der auch nur ein paar Häppchen angeboten werden, um die behördlichen Kontrolleure herum. Die Lebensmittelhygiene ist natürlich äußerst wichtig. Nicht ohne Grund findet hier eine strenge Überwachung statt, denn Krankheitserreger und Giftstoffe können sehr schnell hunderte von Menschen krank machen, oder mitunter sogar tödliche Folgen haben. Bei diesen Kontrollen das Rauchverbot einfach außen vor zu lassen, mutet schon fast grotesk an.

Der stinkende Tabakqualm verbreitet sich in Windeseile. Jede normale Nase, die nicht schon durch ihrem qualmenden Besitzer außer Gefecht gesetzt worden ist, kann ihn in Sekundenschnelle feststellen. Auch optisch machen sich die Rauchschwaden sehr schnell bemerkbar. Es kann also kein Mensch behaupten, dass ein beachtlicher personeller Aufwand erforderlich wäre, um eine Verletzung des Rauchverbots zu ermitteln. Vor allem, wenn ohnehin schon ein Kontrolleur vor Ort ist. Im Falle von Übertretungen (die bei ernsthaften Kontrollen ohnehin schnell zur Ausnahme werden) ist eine Verwarnung oder eine andere angemessene Reaktion auch kein großer Verwaltungsakt. Schließlich können die Behörden bei Parksündern oder bei kleinsten Geschwindigkeitsübertretungen mit höchster Effizienz wie am Fließband abkassieren, dass es ausgerechnet beim Rauchverbot schwieriger sein soll ist nicht nachvollziehbar.

Natürlich ist es für einen armen Außendienstmitarbeiter der Bezirksinspektion bequemer, sich auf ein Stündchen bei ein paar Häppchen und einem Wässerchen (ein pflichtbewusster Beamter trinkt natürlich niemals ein Bierchen im Dienst!) hinzusetzen, als die unangenehme Aufgabe der Ahndung eines Verstoßes gegen das Rauchverbot zu übernehmen. Und jeder Veranstalter, egal ob es sich nun um ein Straßenfest oder den Fussballabend in der Kneipe handelt, ist sicherlich froh, wenn der Kontrolleur nach diesem Stündchen wieder abzieht, ohne ihm Unannehmlichkeiten zu bereiten. Somit wird sich auch kein Betroffener direkt oder indirekt über die mangelhafte Effizienz eines solchen Behördenvertreters beschweren. Anderenfalls könnte der nächste Kontrollbesuch höchst unangenehm werden.

Es ist Besorgnis erregend, wie deutsche Behörden in zunehmendem Maße die Erfüllung ihrer Pflichten und die Einhaltung der Gesetze verweigern. Der gigantische Behördenapparat verschlingt astronomische Summen aus dem Steuersäckel. Statt öffentlicher, teilweise sogar in den Medien nach Aufmerksamkeit haschender, Arbeitsverweigerung wären hier etwas mehr Arbeitseinsatz und Effizienz sehr wohl angebracht. Andernfalls machen sich die Behörden schnell der Korruption verdächtig. Schließlich ist gerade die Nikotindrogenindustrie dafür bekannt, ihre Drogenmillionen auch für zwielichte Zwecke zur Sicherung ihrer Marktmacht einzusetzen.


Quellen und weitere Informationen

Beschwerdeautomat
Beschwerde über Verstoß gegen Gleichstellung behinderter Menschen
Petition zum Schutz der Beschäftigten in der Gastronomie vor Zwangsmitrauchen
Abschiedsbrief an Restaurant wegen Rauchbelastung
Anfrage nach rauchfreien Restaurants
Tabaklobby
FDP
CDU
CSU
SPD
B'90/Grüne
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