[05.09.2005/pk]
Arbeitnehmer haben das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
Mit der Änderung des Arbeitsstättenschutzgesetzes im Oktober 2002
"hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit
die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den
Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind". Anders als in
Irland, wo der Staat seinen Bürgern die Rauchfreiheit garantiert,
muss sich in Deutschland aber jeder Arbeitnehmer im Zweifelsfall
selbst um die Durchsetzung eines rauchfreien Arbeitsplatzes bemühen.
Diese häufig nicht gerade einfache Aufgabe wird durch die neue Hotline
"Rauchfrei am Arbeitsplatz" des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ)
erweitert, die am 1. September 2005 ihren Betrieb aufnahm. Das Angebot
richtet sich in erster Linie an nicht rauchende Arbeitnehmer, die sich
bei der Hotline nicht nur über ihre Rechte informieren können, sondern
auch Beratung erhalten, wie sie ihr Recht auf einen rauchfreien
Arbeitsplatz durchsetzen können.
Bei der Hotline erhalten auch Arbeitgeber und Betriebsräte Informationen
und Beratung zum gesetzlich vorgeschriebenen Nichtraucherschutz und
dessen Umsetzung. Praktische Hinweise zur Durchführung von
Tabakentwöhnungsmaßnahmen im Betrieb sind ebenfalls verfügbar. Für
Betriebsärzte existieren als besonderes Angebot Fortbildungsmaßnahmen
im Deutschen Krebsforschungszentrum, die ihnen die Grundlagen der
Tabakabhängigkeit und wirksame Entwöhnungsstrategien im Betrieb näher bringen.
Zusätzlich zur telefonischen Beratung stehen für Interessierte auf der
Internetseite www.tabakkontrolle.de
weitere Informationen und Hilfen zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes
und zur Tabakentwöhnung bereit.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum führt mit der Hotline ein gleichnamiges
Projekt der Bundesvereinigung für Gesundheit e.V. weiter, das vom
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung finanziert wurde.
Dieses Vorgängerprojekt lief erfolgreich von Oktober 2002 bis Mai 2005.
Der Abschlussbericht des Projekts ist auf der Webseite des Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung verfügbar.
Die Hotline "Rauchfrei am Arbeitsplatz" ist
montags bis freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr
unter der Rufnummer 06221/424200 erreichbar.