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Bundeseinheitlicher Nichtraucherschutz doch möglich

Deutsches Krebsforschungszentrum fordert einen umfassenden Schutz vor Passivrauchen durch den Bundesgesetzgeber

[27.03.2008/DKFZ] Der Bund kann gesetzliche Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Dies ist das Ergebnis eines aktuellen Rechtsgutachtens, das im Auftrag des Deutschen Krebsforschungszentrums vom renommierten Kölner Staatsrechtler Prof. Klaus Stern und seinem Mitarbeiter Dr. Jörg Geerlings erstellt wurde.

Danach geht die Bundeskompetenz wesentlich weiter als bisher angenommen. Sie erfasst auch das Gaststättenwesen. Seit der Föderalismusreform fällt das Gaststättenrecht zwar in den Kompetenzbereich der Länder. Darauf gestützt wird eingewandt, der Bund könne keine Regelungen für gastronomische Betriebe treffen. Diese Auffassung ist aber nur insofern richtig, als die auf die Wirtschaft bezogenen Teile des Gaststättenrechts nur durch die Länder geregelt werden dürfen. Dazu gehören etwa Regelungen über Genehmigungsvoraussetzungen, Sperrstunde, Kontrollbefugnisse usw. Diese fallen in die Länderkompetenzen. Demgegenüber zielt ein auch für Gaststätten geltendes Rauchverbot primär auf den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und Besucher der Gaststätten, nicht auf wirtschaftliche Belange des Gaststättenwesens ab. Beim Rauchverbot geht es jedoch nicht um das Gaststättenwesen, sondern um die gesundheitliche Gefährdung durch das Rauchen.

Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Krebsforschungszentrums, Prof. Dr. Otmar D. Wiestler, erklärt hierzu: "Mit Sorge stellen wir einen mangelhaften Nichtraucherschutz nach der Einführung vieler Ländergesetzgebungen fest, wo die Ausnahmen inzwischen die Regel sind. Nach wie vor arbeiten viele Beschäftigte der Gastronomie in Raucherräumen oder bei Veranstaltungen, in denen geraucht wird, oder gar in Raucherclubs. Diese Ausnahmen sind eine eklatante Missachtung des Gesundheitsschutzes und sollten bundeseinheitlich abgeschafft werden. Verrauchte Innenräume stellen eine vermeidbare Krebsgefährdung dar."

Die Forderung des Deutschen Krebsforschungszentrums wird von zwei Dritteln der deutschen Bevölkerung geteilt. Nach einer aktuellen Bevölkerungsbefragung vom Februar 2008 wünscht sich die Mehrheit der Deutschen, nämlich 65 Prozent, rauchfreie Gaststätten. Die Zustimmungsquote bei Nichtrauchern liegt sogar bei 86 Prozent. Insgesamt sprechen sich 70 Prozent aller Befragten für eine bundeseinheitliche Regelung eines Rauchverbotes in Gaststätten aus.

Der Bundesgesetzgeber sollte die Verantwortung übernehmen und einen umfassenden Schutz vor Passivrauchen für die gesamte Bevölkerung ohne Ausnahmen schaffen und, wie bereits jetzt schon ersichtlich ist, er erhält dabei eine hohe Zustimmung durch die Bevölkerung.

Das Rechtsgutachten von Stern/Geerlings, Nichtraucherschutz in Deutschland, wurde als Band 78 veröffentlicht in der Reihe "Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre" (ISBN: 978 3 8006 3507 8) beim Verlag Franz Vahlen.

Journalisten erhalten das Gutachten kostenfrei durch das Deutsche Krebsforschungszentrum. Eine Zusammenfassung des Gutachtens kann abgerufen werden unter www.dkfz.de

Die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung wurden publiziert in: Deutsches Krebsforschungszentrum: Rauchfreie Gaststätten in Deutschland 2008: Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung für eine bundesweit einheitliche Regelung.

Die Publikation ist abrufbar unter www.dkfz.de sowie unter www.tabakkontrolle.de

Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat die Aufgabe, die Mechanismen der Krebsentstehung systematisch zu untersuchen und Krebsrisikofaktoren zu erfassen. Die Ergebnisse dieser Grundlagenforschung sollen zu neuen Ansätzen in Vorbeugung, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen führen. Das Zentrum wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert und ist Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) e.V.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutsches Krebsforschungszentrum Im Neuenheimer Feld 280 D-69120 Heidelberg T: +49 6221 42 2854 F: +49 6221 42 2968


Quellen und weitere Informationen

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Beschwerde über Verstoß gegen Gleichstellung behinderter Menschen
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