[15.02.2006/pk]
Eine Studie im Auftrag des Schweizer Bundesamts für Gesundheit (BAG) untersuchte 32 auf dem Schweizer Markt erhältiche Zigarettenmarken auf Zusatzstoffe. Die rechtsmedizinische Abteilung der Berliner Universitätsklinik Charité und das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern fanden in 29 Fällen verbotene Substanzen in den Tabakwaren. Insgesamt wurden 48 Stoffe nachgewiesenen, darunter fünf, die nach der Schweizer Tabakverordnung nicht zugelassen sind. Das verbotene Aromenlösungsmittel Triacetin wurde sogar in allen 29 beanstandeten Marken nachgewiesen.
Die für die Einhaltung der Tabakverordnung zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden wurden umgehend informiert, um Nachuntersuchungen und Beanstandungen der Marken einzuleiten. Das BAG selbst verbindet mit der Studie in erster Linie eine Revision der Tabakverordnung im Bereich der Zusatzstoffe.
Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf Substanzen, die den Tabakkonsum fördern, indem sie beispielsweise den Tabakrauch verträglicher machen oder das Suchtpotenzial durch freies Nikotin erhöhen. Sorge bereiten den Gesundheitsbehörden dabei auch die legalen Zusätze, die nach offiziellen Angaben der Tabakindustrie lediglich der Aromatisierung oder Feuchthaltung der Tabakwaren dienen sollen. Diese erhöhen jedoch häufig die Schädlichkeit der Tabakwaren.
Besonders alarmierend ist laut der Studie der Nachweis von Menthol in allen untersuchten Zigarettenmarken, auch den nicht als Menthol-Zigaretten ausgezeichneten Produkten. Menthol ist besonders gefährlich, weil es den Abbau des Nikotins im Körper verzögert. Menthol wirkt auch in nicht wahrnehmbaren Mengen wie ein Schmerzmittel, so dass der Rauch stärker und tiefer inhaliert werden kann. Dazu ein Zitat aus den Tabakindustriedokumenten von Brown & Williamson: "Menthol in Zigaretten ist ein lokales Schmerzmittel und reduziert das Schmerzempfinden im Mund".
Auch Ammoniakverbindungen und Harnstoff wurden nachgewiesen. Diese Substanzen fördern die Bildung von freiem Nikotin. Es handelt sich dabei zwar um Mengen, wie sie auch auf natürlichem Weg in die Pflanzen gelangen können. Interne Dokumente der Tabakindustrie belegen jedoch, dass diese intensive Forschungen angestellt hatte, um durch große Mengen an Nitratdünger nicht nur den Nikotingehalt in der Tabakpflanze zu erhöhen, sondern auch eine erhöhte Freisetzung von Nikotin beim Rauchen des Tabaks zu erzielen.
Die entsprechenden Hinweise in der Fachliteratur auf die Schädlichkeit oder die Erhöhung des Suchtpotenzials sind nach Angaben des Bundesamts jedoch nicht ausreichend, um Zusatzstoffe zu verbieten. Deshalb will das BAG die für Mitte des Jahres erwarteten Ergebnisse der Zusatzuntersuchungen abwarten.