Tabakindustrie mit Lizenz zur Umweltverschmutzung?
[05.07.2005/pk]
Die Tabakindustrie erkauft sich mit ihren Spenden an Politiker und
Parteien offensichtlich nicht nur die Lizenz zum Töten (alleine in
Deutschland jedes Jahr 140.000 Menschen), sondern auch gleich den
Freibrief von jedweder Verantwortung für Umwelt und Gesundheit.
Jeder noch so kleine Getränkehersteller wird zur Rücknahme oder
fachgerechten Entsorgung seiner Verpackungen gesetzlich verdonnert.
Batterien und Akkus müssen als Sondermüll entsorgt werden.
Elektronikhersteller müssen in aufwändigen Prozessen die von ihr
produzierten höchst komplexen Geräte zerlegen und bedenkliche
Substanzen korrekt entsorgen.
Und was ist mit der Tabakindustrie? Sie produziert nicht nur munter
ihre gefährlichen Drogen weiter, sondern mischt auch noch unzählige
Chemikalien hinein, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch (Rauchen)
höchst giftige und Krebs erregende Substanzen freisetzen. Bei der,
zugegebenermaßen schwierigen, Entsorgung des entstehenden
Giftcocktails drücken jedoch selbst grüne Umweltminister sämtliche
Augen zu. Völlige Blindheit und Taubheit, sowie eisernes Schweigen
gegenüber diesem Umweltfrevel steht auf der Tagesordnung aller
etablierten Parteien.
Eine einzelne Zigarette verseucht 3.000 Kubikmeter Luft so stark,
dass noch Augen- und Atemwegsreizungen auftreten. Damit Qualm und
Gestank nicht mehr wahrnehmbar sind, also die Mitmenschen nicht mehr
belästigt werden, sind sogar 19.000 Kubikmeter Luft erforderlich. Im
Rauch sind Formaldehyd, Blausäure, Kohlenmonoxid und radioaktive
Substanzen enthalten, um nur einige Beispiele zu nennen. Diese dürfen
nicht nur ungehindert in die Luft geblasen, sondern auch noch durch
die unzähligen Zusatzstoffe im Tabak in ihrer Gefährlichkeit
verstärkt werden.
Rauchen tötet nicht nur die meisten Menschen, mehr als Alkohol,
illegale Drogen, AIDS, Verkehrsunfälle und Morde zusammen. Rauchen
ist die größte vermeidbare und vollkommen sinnlose
Umweltverschmutzung. Deshalb muss das Rauchen generell verboten
werden. Ausnahmeregelungen dürfen höchstens dann erlaubt werden, wenn
es sich um abgeschlossene Räumlichkeiten handelt, deren Abluft von
allen gefährlichen Substanzen des Tabakrauchs soweit gereinigt wird,
dass bei allen Substanzen die zulässigen Grenzwerte eingehalten
werden. Da Krebs erregende Stoffe naturbedingt in jeder noch so
geringen Konzentration schädlich, und damit keinerlei maximale
Grenzwerte sinnvoll sind, müssen diese vollständig aus der Abluft
herausgefiltert werden.
Unabhängig davon, wie diesbezügliche gesetzliche Regelungen in
Zukunft aussehen werden, ein Aspekt muss auf jeden Fall, und zwar
sofort, umgesetzt werden. Das Rauchen und der Aufenthalt von
Schwangeren in Raucherbereichen muss mit Gefängnisstrafe geahndet
werden, ebenso das Mitnehmen von Kindern in tabakrauchverseuchte
Räumlichkeiten.
Nachsatz: Auch die bei der Tabakindustrie in Entwicklung befindliche
"rauchfreie Zigarette" kann hier keinerlei Abhilfe schaffen, da
hierbei nur die Wahrnehmbarkeit der Reizstoffe übertüncht wird, die
gesundheitsgefährdenden und Krebs erregenden Substanzen aber
weiterhin im Rauch enthalten sind.