[17.06.2005/pk]
Der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestags ließ am 15. Juni
2005 das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des
Futtermittelrechts passieren. Neben einer Entrümpelung alter
Vorschriften soll durch die Zusammenfassung der beiden bisher
getrennten Rechtsbereiche ein einheitlicher Standard für die
Überwachung von Lebens- und Futtermitteln geschaffen werden. Weiterhin
soll die Neuregelung das Prinzip des vorbeugenden Verbraucherschutzes
integrieren und für mehr Transparenz sorgen.
Einige überholte Bereiche des Gesetzes, wie beispielsweise das
Phosphorzündwarengesetz von 1903, wurden gestrichen. Durch die
Reduzierung von ursprünglich 200 auf nunmehr etwa 70 Paragrafen erfolgt
eine grundlegende Entbürokratisierung im Lebensmittel- und
Futtermittelrecht.
Im Zuge dieser Änderungen erfolgt auch eine Anpassung der nationalen
Vorschriften an die EU-Vorgaben. Insbesondere die so genannte
EG-Basisverordnung zum Lebensmittelrecht ist dabei von Bedeutung; hier
werden für die gesamte EU einheitliche Bestimmungen für die Sicherheit
von Lebensmitteln festgelegt.
Von besonderer Bedeutung ist der Wegfall des Tabaks aus diesem Gesetz.
Dieser fiel bisher völlig unpassenderweise unter die Lebensmittel und
Bedarfsgegenstände, obwohl der gesundheitsschädliche Tabak weder das
eine noch das andere darstellt. Deshalb sollen die gesetzlichen
Bestimmungen über Tabakwaren in Zukunft in einem vorläufigen
Tabakgesetz geregelt werden.
Anmerkungen: Bei diesem neuen Tabakgesetz besteht die große
Gefahr, dass durch Druck und gezieltes Sponsoring der Tabaklobby die
lebensbedrohenden Tabakwaren noch fahrlässiger als bisher gehandhabt
werden, oder sogar Einschränkungen abgeschafft werden. Frei nach dem
Motto: Körperverletzung und Mord bleiben zwar weiterhin verboten, aber
durch Passivrauch verursachte Schäden fallen in Zukunft per Gesetz ganz
einfach nicht mehr in diese Kategorien.