Lückenhaftes Tabakwerbeverbot
[28.05.2005/pk]
So erfreulich die Aktivitäten der Bundesregierung in diesem Monat
auf den ersten Blick aussehen - bei genauerer Betrachtung ergeben
sich noch gewaltige Mängel aller getroffenen Regelungen.
Beim Tabakwerbeverbot schwebt nicht nur das Damoklesschwert der
deutschen Klage vor dem EU-Gerichtshof weiterhin über einer
erfolgreichen Umsetzung. Das Tabakwerbeverbot lässt immer noch
Scheunentore für weitere Tabakwerbung offen.
Denn sowohl Plakatwerbung, als auch Kinowerbung für die tödlichen
Tabakdrogen werden weiterhin erlaubt bleiben. Damit werden
Schulkinder auch in Zukunft an Bushaltestellen und auf dem Schulweg
verführt. Und die besonders gefährdete Altersklasse der 12- bis
16-Jährigen kann nach wie vor ohne Einschränkung abends in
jugendfreien Kinofilmen zu Tabakdrogen verleitet werden. Und dass
Talkshows, Krimis und Seifenopern im Fernsehen häufig durch einen
besonderen Fokus auf Tabakdrogenkonsum und nicht nur zufällig herum
liegende Zigarettenschachteln das Tabakwerbeverbot bereits seit
langem unterwandern, ist ebenfalls kein Geheimnis mehr.
Eine weitere Gesetzeslücke betrifft die aggressiven
Marketing-Aktionen, die die Tabakindustrie besonders gerne in
Diskotheken und anderen Orten lanciert, die "zufälligerweise" von
Jugendlichen bevorzugt besucht werden. Die Methoden der
Tabakdrogenhersteller werden immer raffinierter. So dienen
beispielsweise scheinbar unverfängliche Gewinnspiele (ohne direkten
Bezug zu Tabakwaren) nur dazu, Adressen von Jugendlichen zu sammeln,
und diese dann für aggressive Tabakwerbung zu nutzen.
Fazit: Die verabschiedeten Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die
richtige Richtung. Das Ziel ist damit aber noch lange nicht
erreicht.