[12.05.2005/cc]
Die Bundesregierung hatte gegen die EU-Richtline zum Tabakwerbeverbot
geklagt, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht noch
aus. Unanbhängig vom Ausgang der Klage hat sich die Regierung nun doch
dazu durchgerungen, das Werbeverbot auf den Weg zu bringen. Man hat
sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, wonach Tabakwerbung u.a. in
Zeitschriften, Zeitungen und auch im Internet verboten werden soll. Die
EU-Richtlinie beinhaltet ebenfalls ein Verbot für Rundfunkwerbung.
Bei grenzüberschreitenden Großveranstaltungen soll das
Sponsoring von Großveranstaltungen durch Tabkkonzerne verboten werden.
Auf nationaler Ebene können die einzelnen Bundesländer entscheiden.
Das Tabakwerbeverbot der EU soll damit zumindest in Teilen umgesetzt
werden. Den Gesetzesentwurf plante die (grüne) Verbraucherministerin
Renate Künast. Sie erhofft sich davon einen Beitrag zum Schutz vor
Suchtgefahren.
Anmerkungen: Auf der Website von finanztreff.de findet sich zur Sache noch folgende Information: "Mit einer Entscheidung des EuGH wird nicht vor 2006 gerechnet."