Warum die Geldkarte als Jugendschutz-Garant untauglich ist
[12.01.2005/pk]
Die deutsche Kreditwirtschaft behauptet auf ihrer gemeinsamen Homepage
zur Geldkarte: "Die GeldKarte gewährleistet den Jugendschutz". Auch der
Tabakdrogenproduzent Philip Morris behauptet auf seiner Internetpräsenz,
der Jugendschutz wird durch Altersmerkmal auf der Karte gewährleistet,
da dadurch das Alter des Besitzers nachgewiesen wird.
Diese Behauptungen sind jedoch prinzipiell falsch. Denn durch diese
Konstruktion wird nur das Alter des rechtmäßigen Eigentümers
nachgewiesen. Es gibt aber keinerlei Mechanismus, der sicherstellt,
dass der Benutzer einer Geldkarte auch deren Eigentümer ist. Nicht
einmal eine einfache PIN-Abfrage findet statt, die wenigstens eine
gewisse Hürde gegen allzu primitiven Missbrauch darstellen würde.
Somit kann sich jedes Kind von älteren Freunden, aber genauso gut von
den Eltern, einfach die Karte ausleihen und sich damit am
Zigarettenautomaten problemlos als berechtigt ausweisen. Dadurch, dass
die Automatenaufsteller auch weiterhin Barzahlung ermöglichen wollen,
wobei die Geldkarte nur als Altersnachweis verwendet wird, merken es
die Eltern nicht einmal am Guthaben der Karte, wenn sich ihr Sprössling
einmal kurz die Geldkarte "ausleiht", um sich am Automaten illegal mit
Tabakwaren zu versorgen.
Sogar die Bundesregierung ist sich der vielfältigen Missbrauchsmöglichkeiten
offensichtlich bewusst gewesen, als sie das neue Jugendschutzgesetz (siehe §10
und Erläuterungen) verabschiedete, wie die Bemerkungen zum Jugendschutzgesetz
zeigen.
Damit lässt sich zusammenfassend eindeutig feststellen:
Die Geldkarte ist als Altersnachweis ebenso wenig geeignet, wie ein
Personalausweis oder Führerschein ohne Foto.
Doch der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller
(BDTA) behauptet auf seiner Webseite unter dem Artikel "TABATEC 2004 im Zeichen
des Jugendschutzes" großspurig:
Zum 1. Januar 2007 müssen alle frei zugänglichen Zigarettenautomaten
mit der entsprechenden Lesevorrichtung für das Alterskriterium auf der
GeldKarte versehen sein. Diese verhindert, dass Jugendliche unter 16
Jahren sich am Zigarettenautomaten bedienen können. Die 600.000 Zigarettenautomaten in Deutschland werden damit zur jugendsichersten Tabakwaren-Abgabestelle überhaupt.
Der BDTA bleibt jedoch die Antwort auf die Frage schuldig, warum die
Tabakdrogenautomaten durch die Geldkarte zur "jugendsichersten
Tabakwaren-Abgabestelle überhaupt" werden sollen. Ein Verkäufer, der
das Alter einer Person anhand ihres Lichtbildausweises überprüft,
stellt den Jugendschutz bestimmt zuverlässiger sicher, als eine
Geldkarte ohne Sicherheitsmerkmale und ohne jeglichen
Authentifizierungsmechanismus.