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Fotodokumentationen

Kommentar zum Tabakwerbeverbot

[22.12.2004/ls] Außer dem unlängst erschienenen Beitrag der Süddeutschen Zeitung (siehe Artikel "Bundespolitische Schmierenkomödie um das Tabakwerbeverbot") konnte sich nach unseren Recherchen kaum eine weitere Zeitung dazu aufraffen, über dieses interessantes Vorhaben zu berichten. Der Rest der angeblich freien deutschen Presse übt sich wieder einmal in vornehmer Selbstzensur - wahrscheinlich um keine schlafenden Löwen zu wecken.

Die Frankfurter Rundschau übertönte ihren Artikel über das geplante Tabakwerbeverbot gleich selbst mit einem saftigen Kommentar. Bereits der Titel "Künasts Kuriositäten" spricht Bände. Dieser auf den ersten Blick eher unseriös wirkende Kommentar birgt jedoch auch Hoffnung auf das Ergebnis dieser kuriosen Aktion.

Denn möglicherweise haben Verbraucherministerin Renate Künast und Sozialministerin Ulla Schmidt damit einen großen Coup gelandet. Das wird sich allerdings noch herausstellen müssen. Eventuell haben die geschickt taktierenden Ministerinnen damit die Fakten geschaffen, die auch der rauchende und der Tabaklobby zugeneigte Bundeskanzler Schröder nicht mehr so einfach vom Tisch fegen kann.

Das Tabakwerbeverbot ist aber nicht nur in Deutschland ein Thema. Schließlich handelt es sich hier auch um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Dass Großbritannien hier nicht nur einen Schritt weiter als Deutschland ist, wird ebenfalls von der deutschsprachigen Presse schamhaft unter den Teppich gekehrt. Einzig und allein eine Website über die Formel 1 (F1Total.com) berichtete darüber, dass Großbritannien die Anti-Tabak-Konvention der Weltgesundheitsorganisation WHO ratifiziert hat. Nach der zitierten Meldung hat Großbritannien die Konvention voll umgesetzt, und ein Verbot für die Werbung für Tabak, sowie Promotions-Aktionen und Sponsorings mit Tabakprodukten erlassen.

Aber nicht nur die deutsche Presse, sondern auch die Bundesregierung kann sich nicht damit rühmen, den Bürger angemessen über die aktuellen Themen zu unterrichten. Auf der Webseite der Bundesregierung findet dazu sich immer noch keine aktualisierte Version; es ist nur Uraltes und wenig Aussagekräftiges dort zu finden. Zudem stehen die Aussagen zueinander sogar teilweise im Widerspruch.

Die Krönung der Angelegenheit ist jedoch die skandalösen Haltung der Bundesregierung zum Tabakwerbeverbot. Denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1997 ein Werbeverbot für Tabak vorgeschlagen. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1997 (AZ: 2 BvR 1915/91) heißt es: "Im Übrigen käme als Maßnahme, die ... geeignet wäre, den bedenkenlosen Tabakkonsum einzudämmen, vor allem ein Werbeverbot in Betracht."

Aber eine Bundesregierung, die von der Tabakdrogenlobby abhängig ist, lässt sich nicht einfach vom Bundesverfassungsgericht die Freundschaft zu den Drogenbaronen vermiesen. Somit ist auch die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Tabakwerbeverbot wegen angeblicher Kompetenzüberschreitung leider nur eine Fortsetzung der alten Linie. Offensichtlich hat die Bundesregierung schon langjährige Übung darin, weitere Ausreden für eine Fortführung einer menschenfeindlichen, aber drogenfreundlichen Politik zu finden.


Quellen und weitere Informationen

Beschwerdeautomat
Aufforderung zur Ablehnung von Ehrungen und Preisen der Tabakindustrie
Raucher werden weder diskriminiert noch ausgeschlossen
Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen
Petition und Politikeranschreiben für Kinderschutz im Auto
Beschwerde über verqualmte Veranstaltungsstätten (Theater, Konzertsäle, Kinos, ...)
Beschwerde beim Deutschen Presserat über Berichterstattung
Feinstaub wird nicht nur von Kraftfahrzeugen produziert
Anfrage wegen Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften etc.
Anfrage wegen Sponsoring durch Tabakindustrie (Verbände und Parteien)
Bitte um Begleichung der Reinigungskosten für Garderobe
Tabaklobby
FDP
CDU
CSU
SPD
B'90/Grüne
Inlandspolitik
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