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Bundespolitische Schmierenkomödie um das Tabakwerbeverbot

Bundesregierung plant Tabakwerbeverbot für den Papierkorb

[18.12.2004/pk] Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte in der vergangenen Woche einen kritischen Artikel zur derzeitigen bundespolitischen Schmierenkomödie um das Tabakwerbeverbot. Unter dem aussagekräftigen Titel "Tabakwerbung - Ein Schauspiel der Paragraphenkunst" beruft sich die Süddeutsche Zeitung auf einen ihr vorliegenden Gesetzesentwurf zum Tabakwerbeverbot.

Nach diesem Entwurf sollen sich Verbraucherministerin Künast, Sozialministerin Schmidt und Wirtschaftsminister Clement daraufhin verständigt haben, in Deutschland die Tabakwerbung zu verbieten. Diese Entwicklung wollte die tabakfreundliche Bundesregierung jedoch offensichtlich nicht an die große Glocke hängen, so dass die Diskussion ohne Einbeziehung oder Information der Öffentlichkeit erfolgte.

Die Neuregelung sieht ein Verbot vor, "für Tabakerzeugnisse in der Presse oder in einer anderen gedruckten Veröffentlichung zu werben". Entsprechendes soll für Rundfunk und Internet gelten. Insbesondere soll die Tabakindustrie keine Hörfunkprogramme mehr sponsern, und keine Gratisproben von Tabakwaren bei Werbeveranstaltungen verteilen dürfen.

Für das Sponsoring von Sport- und Kulturveranstaltungen hat sich die Bundesregierung ein besonderes Kunststückchen ausgedacht: grenzüberschreitende Veranstaltungen dürfen sich nicht von der Tabakindustrie kaufen lassen. Verstöße sollen mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Damit soll wohl in erster Linie der EU-Vorschrift Rechnung getragen werden. Innerhalb Deutschlands soll jedoch ein Sponsoring der Tabakdrogenindustrie weiterhin erlaubt sein.

Sowohl die Bundesländer, als auch die Interessenverbände der Tabaklobby brüten nun verzweifelt über der Gesetzesinitiative. Denn so mancher würde sie gerne auf Nimmerwiedersehen verschwinden lassen, möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit. Nicht zufällig kämpft auch die Bundesregierung seit Jahren gegen ein Tabakwerbeverbot.

Nun stellt sich dem verwunderten Bürger die Frage, warum dann die Bundesregierung ein Gesetz gegen Tabakwerbung plant? Die Antwort ist ganz einfach: weil sie bis Juli 2005 eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen muss.

Schon im Dezember 2002 war vom Ministerrat ein umfassendes Tabakwerbeverbot beschlossen worden. Die Süddeutsche Zeitung schreibt hierzu, dass dies gegen den Willen der Bundesrepublik geschehen sei. Richtiger ist hier wohl, dass die der Tabaklobby nahe stehende Bundesregierung dagegen opponierte. Eine breite Bevölkerungsmehrheit steht hinter dem Tabakwerbeverbot, das insbesondere von Interessenverbänden aus dem Gesundheits- und Sozialbereich immer wieder von der Regierung ("zum Wohle des deutschen Volkes" - siehe Amtseid der Mitglieder der Bundesregierung) gefordert wird.

Gegen dieses Tabakwerbeverbot hatte nun die Bundesregierung Klage vor dem europäischen Gerichtshof erhoben, wegen angeblicher Kompetenzüberschreitung. Die der Tabaklobby nahe stehenden Regierungsmitglieder hoffen nun auf einen Erfolg dieser Klage, womit auch die Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie entfallen würde. Und ganz besonders hofft natürlich die Tabakindustrie darauf, ebenso wie ihre Freunde in der Werbe- und Medienindustrie.

Ein interessanter Aspekt wird in diesem Zusammenhang von der Süddeutschen Zeitung eher beiläufig erwähnt. Die Bedeutung der Einnahmen aus der Tabakwerbung für die deutsche Werbewirtschaft ist bei weitem nicht so hoch, wie die Tabaklobby glauben machen möchte. Denn die Tabakdrogenhersteller hatten ihre Werbeausgaben im Jahr 2003 auf Grund von Restriktionen bereits auf 35 Millionen Euro reduziert. Dem gegenüber stehen Werbeumsätze von 526 Millionen Euro durch die Hersteller von Bier, Wein und Spirituosen. Wobei hiermit noch lange nicht alle Branchen abgedeckt sind; es fehlen beispielsweise Banken und Versicherungen, oder die Automobilhersteller, um nur einige zu nennen.

Die dem Tabakwerbeverbot ablehnend gegenüber stehenden Zeitschriftenverleger sehen nun kein gutes Vorzeichen für den Ausgang des Gerichtsverfahrens. Sie halten es für voreilig, dass die Bundesregierung nun das genannte Gesetzgebungsverfahren vorantreibt, obwohl die Klage noch nicht entschieden ist. Der Werbeverband hofft nun weiter auf den tabakdrogenabhängigen Bundeskanzler, der im September auf dem Zeitungsverlegerkongress "seinen Widerstand gegen Werbeverbote bekräftigt habe".

Zum Glück gibt es jedoch auch innerhalb der Regierung Widerstand gegen diese Haltung. Da ein Tabakwerbeverbot ein wichtiges Signal im Kampf gegen die Nikotinsucht darstellen würde, hätten Renate Künast und Ulla Schmidt vermutlich wenig gegen eine Niederlage vor dem europäischen Gerichtshof einzuwenden. Aus Gründen der so genannten "Kabinettsdisziplin" wolle das, so die Süddeutsche Zeitung, aber keine öffentlich aussprechen, um Clement und Schröder nicht zu verärgern.


Quellen und weitere Informationen

Beschwerdeautomat
Aufforderung zur Ablehnung von Ehrungen und Preisen der Tabakindustrie
Raucher werden weder diskriminiert noch ausgeschlossen
Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen
Petition und Politikeranschreiben für Kinderschutz im Auto
Beschwerde über verqualmte Veranstaltungsstätten (Theater, Konzertsäle, Kinos, ...)
Beschwerde beim Deutschen Presserat über Berichterstattung
Feinstaub wird nicht nur von Kraftfahrzeugen produziert
Anfrage wegen Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften etc.
Anfrage wegen Sponsoring durch Tabakindustrie (Verbände und Parteien)
Bitte um Begleichung der Reinigungskosten für Garderobe
Tabaklobby
FDP
CDU
CSU
SPD
B'90/Grüne
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