Zweifelhafte Aktivitäten der Bundesdrogenbeauftragten
[03.11.2004/ls]
Im vergangenen Monat machte die Bundesdrogenbeauftragte, Marion
Caspers-Merk, erneut Schlagzeilen wegen ihrer Haltung gegenüber der
Tabak-Drogenindustrie. Wie im Artikel "Abschaffung aller
Zigarettenautomaten" berichtet, sprach
sich Caspers-Merk FÜR eine Erhaltung der Tabak-Drogenautomaten aus.
Es wäre schon schlimm genug, wenn sie "nur" der Auffassung wäre,
dass das ab 2007 für Tabak-Drogenautomaten vorgeschriebene
Chipkartensystem dem Jugendschutz ausreichend Rechnung tragen würde.
In diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass ja bis zu diesem Zeitpunkt
ohnehin ein Teil der Tabak-Drogenautomaten abgebaut würde, ist eine
Dummdreistigkeit, die eine Bundesdrogenbeauftragte nicht öffentlich
äußern sollte.
Das geplante Chipkartensystem ist nachweislich völlig ungeeignet für
eine Gewährleistung der Jugendschutzbestimmungen, denn die Vorlage
eines beliebigen Altersnachweises (Chipkarte) bewirkt ohne den
nötigen Bezug zum Inhaber (Identitätsnachweis) absolut nichts. Das
Ganze ist so wirkungslos wie ein Personalausweis oder Führerschein
ohne Foto - denn nur durch das Foto kann der Bezug zum Inhaber
hergestellt werden, also beispielsweise eine Verkehrsstreife
einigermaßen zuverlässig entscheiden, ob sie nun das Dokument der
kontrollierten Person in der Hand hält, oder irgendein legal oder
illegal ausgeliehenes. Die Uneinsichtigkeit von Marion Caspers-Merk
gegenüber diesen ernst zu nehmenden Mängeln nimmt langsam
beängstigende Ausmaße an.
Doch damit nicht genug. Die Bundesdrogenbeauftragte hat
offensichtlich auch nicht das geringste Problem damit, dass
weiterhin für mehr als zwei Jahre nicht einmal diese unzulänglichen
Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, sondern Tabak-Drogen für jedes
Kind zu jeder Zeit uneingeschränkt an Tabak-Drogenautomaten zur
Verfügung stehen.
Im September blamierte sich Frau Caspers-Merk bereits mit ihren
Äußerungen zu einem Rauchverbot in der Gastronomie (siehe Artikel
"Drogenbeauftragte auf Schmusekurs mit DEHOGA". Sie sprach sich
GEGEN gesetzliche Regelungen und damit auch GEGEN einen effektiven
Schutz vor dem Zwangsmitrauchen aus. Die geschädigten Beschäftigten
der deutschen Gastronomie sind Caspers-Merk nicht einmal eine
Erwähnung wert, geschweige denn die Aufnahme in das
Arbeitsschutzgesetz.
Obwohl der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband nachweislich Lügen
und falsche Zahlen über die Wirkung des Rauchverbots in Irland oder
New York verbreitet, zeigt die Bundesdrogenbeauftragte ein blindes
Vertrauen in die Geschäftspolitik dieses Verbandes, der sich
öffentlich als Tabaklobbyist betätigt. Diesem Verband legt nun
Caspers-Merk das Schicksal und die Gesundheit der Opfer der
Tabak-Drogenindustrie in die Hände.
Es ist unverkennbar: die Argumentation von Marion Caspers-Merk
ähnelt immer mehr der Propaganda der Tabakdrogenmafia. In Bezug auf
die Gastronomie plappert sie die abgedroschenen Phrasen des DEHOGA
nach, und beim Thema Abschaffung der Tabak-Drogenautomaten klingt
sie wie ein Mitglied des Verbandes der Cigarettenindustrie (VdC).
Die Interessenverbände der Tabak-Drogenopfer, zu denen aktive wie
passive Tabakqualmgeschädigte zählen, werden von dieser
Bundesdrogenbeauftragten komplett ignoriert.
Fazit: So langsam drängt sich der Verdacht auf, dass Marion
Caspers-Merk die Amtsbezeichnung "Bundesdrogenbeauftragte"
offensichtlich gründlich missverstanden hat. Denn ihre Aufgabe ist
es gerade nicht, der Tabak-Drogenindustrie vor allzu einschränkenden
gesetzlichen und praktischen Maßnahmen zu schützen, die den Konsum
von Tabak-Drogen in Deutschland ernsthaft gefährden könnten.
P.S. Zum Abschluss eine kleine Denksportaufgabe für unsere werten
Leser: welche wichtige deutsche Politikerin folgte der Einladung zum
Sommerfest des Verbandes der Cigarettenindustrie (VdC), aber
nicht der Einladung zur Gründungsversammlung von Pro Rauchfrei?
Kleiner Tipp:
Der Name der gesuchten Politikerin wurde in diesem Artikel bereits erwähnt.