Bundesdrogenbeauftragte Caspers-Merk zeigt sich naiv
[26.10.2004/pk]
Die Deutsche Hauptstellen für Suchtfragen (DHS)
fordert die Abschaffung aller Zigarettenautomaten. Rolf Hüllinghorst,
Geschäftsführer der DHS, sprach sich gegenüber den in Münster
erscheinenden Westfälischen Nachrichten
deutlich gegen die deutschlandweit im Überfluss herumstehenden
Tabakdrogenautomaten aus: "Wir fordern die Abschaffung aller
Zigarettenautomaten in Deutschland, dem Land mit der höchsten
Automatendichte in Europa". Die vom Jahr 2007 an verbindliche
Altersprüfung an Automaten per Geldkarte bewertet der
DHS-Geschäftsführer als unzureichend.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, schloss
sich leider dieser Auffassung nicht an, und verfolgt weiter ihren
Schmusekurs mit der Tabakdrogenindustrie. Nach ihrer Meinung würde die
vom 1. Januar 2007 an geltende Regelung dem Jugendschutz ausreichend
Rechnung tragen: "Die Automatenaufsteller schätzen selbst, dass bis
Ende 2006 ein Drittel der frei zugänglichen Automaten abgebaut werden".
Die Zeitung schreibt weiter, dass es derzeit in Deutschland "nach
unterschiedlichen Angaben noch zwischen 720.000 und 800.000
Zigarettenautomaten" gäbe. Nach einer Schätzung des Verbands Deutscher
Tabakwaren-Großhändler und -Automatenaufsteller belaufen sich die
Umrüstungskosten auf das Chipkartensystem auf bis zu 300 Millionen Euro.
Nach Ansicht von Experten
kann jedoch nur die Totalabschaffung aller Tabakdrogenautomaten den
Jugendschutz tatsächlich gewährleisten. Aus gutem Grund ist in
Deutschland der Verkauf von alkoholischen Getränken über Automaten
verboten. Für die weitaus gefährlicheren Tabakdrogen, die in
Deutschland für die meisten vermeidbaren Todesfälle verantwortlich
sind, muss die unsinnige Ausnahmeregelung endlich abgeschafft werden.
Nikotin ist die einzige Droge, die täglich rund um die Uhr
uneingeschränkt verfügbar ist.
Es ist auch mit dem geplanten Chipkartensystem für Kinder ein Leichtes,
sich unbemerkt die Karte eines Erwachsenen (beispielsweise der Eltern)
"auszuleihen", und damit ebenso unbemerkt an einem Tabakdrogenautomaten
an die ihnen verbotenen Tabakdrogen zu gelangen. Derartige Verletzungen
des Jugendschutzes lassen sich nur dadurch verhindern, dass die Abgabe
von Tabakdrogen ausschließlich durch autorisiertes Personal gegen
nachprüfbaren persönlichen Altersnachweis der Käufers (beispielsweise
durch Lichtbildausweis) erfolgt.
Fazit: Mit Tabakdrogenautomaten lässt sich der Jugendschutz nach
derzeitigem Stand der Technik nicht gewährleisten. Für eine wirksame
Altersprüfung wären weitere biometrische Zugangskontrollsysteme
notwendig, die eine Identitätsprüfung beinhalten. Das lässt sich aber
nur durch äußerst aufwändige technische Einrichtungen gewährleisten,
beispielsweise Fingerabdruck- oder Iris-Scanner.