Südtirol: Gesetz zum Schutz vor dem Zwangsmitrauchen passiert Landtag
[29.09.2004/pk]
Im Juli dieses Jahres war von der Südtiroler Landesregierung der
Gesetzentwurf zum Schutz vor dem Zwangsmitrauchen genehmigt und an den
Landtag zur endgültigen Verabschiedung weitergeleitet worden.
Nach einem Bericht von Südtirol Online hat die IV. Gesetzgebungskommission
des Südtiroler Landtages dieses Gesetz heute einstimmig genehmigt.
Damit wird ab dem 1. Januar 2005 in allen Speiselokalen, auch
Vereinslokalen, Klubs und Jugendräumen das Rauchen absolut verboten
sein.
Ausnahmen werden nur noch für eigene vollkommen abgeschlossene
Raucherräume zugelassen. In diesen dürfen keine Speisen serviert
werden, sondern nur noch Kleinigkeiten wie Eis, Kartoffelchips,
Brioches und Ähnliches.
In allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, insbesondere
Kindergärten und Schulen, gilt in Zukunft ein absolutes Rauchverbot,
für das es keinerlei Ausnahmen geben wird. Dazu der südtiroler
Landesrat Richard Theiner: "Diese Maßnahme empfinde ich als besonders
wichtig, da die Quote der Raucher unter den Jugendlichen mit 53 Prozent
erschreckend hoch ist."
Weiterer wichtiger Aspekt des verabschiedeten Gesetzes ist die
Außerbetriebnahme aller Zigarettenautomaten im Zeitraum von 7 bis 22
Uhr. Auch diese Maßnahme zielt in erster Linie auf die Unterbindung des
unkontrollierten Zugangs zu Tabakdrogenautomaten durch Jugendliche.