[01.08.2004/pk]
Aufmerksame Beobachter werden sicherlich schon wissen, dass die
Frist für die Unterzeichnung der WHO-Tabakrahmenkonvention am 29.
Juni 2004 abgelaufen ist. Damit ist die erste Phase abgeschlossen;
nun sind die Unterzeichnerstaaten aufgerufen, die von ihnen
unterzeichnete Konvention zu ratifizieren, sprich in nationales Recht
umzusetzen. Die WHO-Tabakrahmenkonvention tritt automatisch 90 Tage
später in Kraft, nachdem der 40. Unterzeichnerstaat das Abkommen
ratifiziert hat.
Die Vertreter der Mitgliedstaaten legten wahrlich einen heißen
Endspurt auf's Parkett, um letztendlich doch noch bei den
Unterzeichnern dabei zu sein. Am letzten Tag der öffentlichen Auslage
der Charta zur Unterzeichnung fand sich noch einmal ein gutes Dutzend
Staaten, die die letzte Gelegenheit nutzen, das Dokument zu unterzeichnen.
Aber auch schon in den beiden Wochen zuvor war ein starker Zuwachs
auf der Liste der Unterzeichner zu bemerken. Diese Liste findet sich
auch im Internet (siehe Quellenverzeichnis), ist allerdings leider
nur auf Englisch verfügbar.
Hier noch ein kleiner Überblick, wie sich diese Liste dem Besucher
im letzten Unterzeichnungsmonat präsentierte. Zu berücksichtigen ist
dabei, dass auch mindestens ein bis zwei Arbeitstage zur
Aktualisierung der Liste einkalkuliert werden müssen.
Am 2. Juni enthielt die Liste 118 Staaten, von denen bereits 17 das
Abkommen ratifiziert hatten.
Am 22. Juni waren bereits 136 Unterzeichner aufgelistet, davon 21
mit abgeschlossener Ratifizierung.
Am 29. Juni standen 155 Staaten auf der Unterzeichnerliste, die Zahl
der Ratifizierungen hatte sich geringfügig auf 22 erhöht.
Wie bereits zuvor erwähnt stieg die Anzahl der Unterzeichner am
letzten Tag auf 168; mit dieser Zahl wurde die Unterzeichnungsphase
abgeschlossen.
Damit kann die WHO nun auch mit Fug und Recht behaupten, diese erste
Phase erfolgreich abgeschlossen zu haben. Denn von den 192
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben 168 Staaten das
Abkommen unterzeichnet. Das sind stolze 88 Prozent.
Die zweite Phase ist ebenfalls schon gut angelaufen. Wer den
aufwändigen Prozess der Gesetzgebung kennt, weiß wie lange sich die
Anhörungen usw. hinziehen können. So ist es auch schon als ein
gewisser Erfolg zu verbuchen, dass inzwischen 24 (zum
Redaktionsschluss Ende Juli) der Unterzeichnerstaaten das Abkommen
bereits ratifiziert haben. Für die Ratifizierung gibt es kein
zeitliches Limit.
Der Ratifizierungsprozess ist auch in Deutschland bereits
eingeleitet. Aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung kam die Aussage, dass diese voraussichtlich im Spätsommer
abgeschlossen sein wird.
Problematisch bei der deutschen Version der Ratifizierung dieses
Abkommens ist die Tatsache, dass die Bundesregierung bei der
Umsetzung sehr schwammige Maßstäbe anlegt. Beispielsweise soll (unter
Anführung der allseits bekannten Vorwände) das Tabakwerbeverbot in
Deutschland nicht wirklich umgesetzt werden. Dennoch behauptet die
Bundesregierung damit (entgegen jeglicher Vernunft), dass sie mit
ihrem Gesetzesvorschlag die WHO-Tabakrahmenkonvention vollständig
erfüllt.
Dies wird jedoch häufig anders gesehen, und wir
glauben, dass sich auch unsere Leser alleine auf Grund logischer
Fakten unserer Auffassung anschließen. Wir möchten Sie deshalb dazu
aufrufen, noch einmal verstärkt in Petitionen an den Deutschen
Bundestag, sowie in Briefen an die Abgeordneten des Deutschen
Bundestags die Forderung nach einer bedingungslosen Umsetzung der
WHO-Konvention zu artikulieren. Vor allem soll es keine Extrawürste
für die deutsche Tabakindustrie geben, weder in Bezug auf
Tabakwerbung, noch für Zigarettenautomaten usw. Als Adressat unter
den Abgeordneten des Deutschen Bundestags empfehlen sich besonders
natürlich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, sowie die
Drogenbeauftragte Marion Caspers-Merk. Noch ein letzter Tipp:
bei Ihrer Argumentation lohnt es sich bestimmt, auf das Beispiel
Irland zu verweisen; dort wurde die ganze Theorie bereits erfolgreich
in die Praxis umgesetzt. Einzelheiten finden Sie in der aktuellen
Beitragsreihe über Irland auf unserer Website.