[20.07.2004/ls]
Die Berliner Morgenpost berichtete am 19. Juli 2004 in ihrem Artikel
"Testkauf: Jugendliche kommen leicht an Zigaretten" von der Testaktion
und Umfragen einiger interessierter Schülers der 8. Klasse einer
Berliner Oberschule.
Diese waren losgezogen, um die Einstellung gegenüber dem Rauchen von
Jugendlichen zu erfahren, sowie die Möglichkeiten des ungehinderten
Zugangs zu Tabakdrogenprodukten zu erforschen. Dazu befragten die
Schüler Passanten in der Spandauer Altstadt und besuchten diverse
Geschäfte, um Testkäufe von Tabakwaren zu tätigen.
Das Ergebnis ist deprimierend.
Einige der befragten
Passanten äußerten sich grundsätzlich ablehnend gegenüber dem Rauchen
Minderjähriger, da es gesundheitsschädlich und teuer sei. Andere hatten
selbst negative Erfahrungen mit dem Rauchen gemacht und die
Schädlichkeit des Rauchens am eigenen Körper erfahren. Deshalb waren
sie der Meinung, dass Jugendliche nicht rauchen sollten. In weiteren
Umfragen ermittelten die Schüler, dass über die Hälfte der Befragten
gegen den Tabakkonsum von Minderjährigen ist.
Ein besonders erwähnenswertes Ergebnis ergab die Befragung eines
Ordnungshüters, die unerwartet negativ ausfiel. Der befragte Polizist,
auf die Problematik des Rauchens bei Jugendlichen angesprochen,
antwortete lapidar, dass es ihm eigentlich egal sei, da er selber nicht
rauche und es schließlich die Aufgabe der Eltern sei, auf ihre Kinder
Acht zu geben.
Die Testkäufe der Schüler lieferten ebenfalls wenig Anlass zur Freude.
Von den acht besuchten Geschäften, die (auch) mit Tabakwaren handeln,
erhielten die Jugendlichen in fünf Läden anstandslos Zigaretten. Sie
mussten keinerlei Ausweis vorlegen, und wurden noch nicht einmal nach
ihrem Alter gefragt. Das heißt, die Jugendlichen mussten nicht einmal
lügen oder anderweitig in die Trickkiste greifen, um an die (ihnen
verbotenen) Tabakprodukte zu gelangen.
Die im Durchschnitt etwa 14-jährigen Schüler hätten in keinem Fall
Zigaretten erhalten dürfen, da die Abgabe von Tabakprodukten an unter
16-Jährige nach dem Jugendschutzgesetz verboten ist. Verstöße gegen das
Jugendschutzgesetz können nach der neuen gesetzlichen Regelung von 2002
mit Strafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das zuvor geltende
Gesetz sah nur Strafen bis zu 10.000 Euro vor.