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Fotodokumentationen

Vernachlässigung des Jugendschutzes

[20.07.2004/ls] Die Berliner Morgenpost berichtete am 19. Juli 2004 in ihrem Artikel "Testkauf: Jugendliche kommen leicht an Zigaretten" von der Testaktion und Umfragen einiger interessierter Schülers der 8. Klasse einer Berliner Oberschule.

Diese waren losgezogen, um die Einstellung gegenüber dem Rauchen von Jugendlichen zu erfahren, sowie die Möglichkeiten des ungehinderten Zugangs zu Tabakdrogenprodukten zu erforschen. Dazu befragten die Schüler Passanten in der Spandauer Altstadt und besuchten diverse Geschäfte, um Testkäufe von Tabakwaren zu tätigen.

Das Ergebnis ist deprimierend.

Einige der befragten Passanten äußerten sich grundsätzlich ablehnend gegenüber dem Rauchen Minderjähriger, da es gesundheitsschädlich und teuer sei. Andere hatten selbst negative Erfahrungen mit dem Rauchen gemacht und die Schädlichkeit des Rauchens am eigenen Körper erfahren. Deshalb waren sie der Meinung, dass Jugendliche nicht rauchen sollten. In weiteren Umfragen ermittelten die Schüler, dass über die Hälfte der Befragten gegen den Tabakkonsum von Minderjährigen ist.

Ein besonders erwähnenswertes Ergebnis ergab die Befragung eines Ordnungshüters, die unerwartet negativ ausfiel. Der befragte Polizist, auf die Problematik des Rauchens bei Jugendlichen angesprochen, antwortete lapidar, dass es ihm eigentlich egal sei, da er selber nicht rauche und es schließlich die Aufgabe der Eltern sei, auf ihre Kinder Acht zu geben.

Die Testkäufe der Schüler lieferten ebenfalls wenig Anlass zur Freude. Von den acht besuchten Geschäften, die (auch) mit Tabakwaren handeln, erhielten die Jugendlichen in fünf Läden anstandslos Zigaretten. Sie mussten keinerlei Ausweis vorlegen, und wurden noch nicht einmal nach ihrem Alter gefragt. Das heißt, die Jugendlichen mussten nicht einmal lügen oder anderweitig in die Trickkiste greifen, um an die (ihnen verbotenen) Tabakprodukte zu gelangen.

Die im Durchschnitt etwa 14-jährigen Schüler hätten in keinem Fall Zigaretten erhalten dürfen, da die Abgabe von Tabakprodukten an unter 16-Jährige nach dem Jugendschutzgesetz verboten ist. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können nach der neuen gesetzlichen Regelung von 2002 mit Strafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das zuvor geltende Gesetz sah nur Strafen bis zu 10.000 Euro vor.


Quellen und weitere Informationen

Beschwerdeautomat
Petition zum Erlass eines generellen Rauchverbots an Schulen
Petition für ein Verbot von Tabakautomaten zur Durchsetzung des Jugendschutzes
Beschwerde über illegale Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Beschwerde über BDTA wegen Nichtentfernens von Tabakwarenautomaten in Schulnähe
Anzeige wegen jugendgefährdender Tabakwerbung
Jugendschutz
Smartphone-Apps für Tabakwerbung missbraucht
Verkauf von Zigaretten mit Aromakapsel in Deutschland illegal
Zusatzstoffe verstärken das Gesundheitsrisiko von Zigaretten
Ein klares Nein zu "Maybe"
Nichtraucherschutzgesetze verstoßen gegen UN-Kinderrechtskonvention
Dicke Mädchen sind häufiger nikotinabhängig
E-Zigaretten gesünder als Russisches Roulette?
Studentenmagazin UNICUM will nicht mehr für Tabakdrogen werben
Großbritannien schafft Zigarettenautomaten ab
Bildhafte Warnhinweise sind wichtige Jugendschutzmaßnahme
Aktuelles
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Grünes Licht für Einheitsverpackung in Australien
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