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Druck auf Nikotinikerparadies Helgoland

[08.06.2004/ls] Aus Helgoland, einem Paradies für Nikotinsüchtige, berichtete die Kölnische Rundschau vor einigen Tagen über Probleme bei der Umsetzung des EU-Rechts in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht von Tabakwaren.

Auf Helgoland dürfen Zigaretten zollfrei gehandelt werden, da die Insel auf Grund ihrer exponierten Lage etwa 70 Kilometer vor dem deutschen Festland einen Sonderstatus genießt. Dieser Sonderstatus, den die örtlichen Duty-Free-Tabakwarenhändler schamlos zu ihrem Vorteil ausnutzten, geht sogar so weit, dass die Insel an Stelle der Tabaksteuer eine so genannte "Gemeindeeinfuhrsteuer" erheben darf, die direkt in den Inselhaushalt wandert. Damit fällt sowohl die gewünschte Lenkungswirkung, als auch die Abgabe eines entsprechenden Anteils für das Bundesgesundheitsministeriums weg.

Die Kölnische Rundschau schreibt: "Helgoland ist ein Raucher-Dorado. Der Tabak-Verkauf steht dort gewissermaßen unter staatlichem Schutz."

Problematisch wird nun für die Insulaner, dass nun selbst für sie die Übergangsfrist am 30. Juni 2004 abläuft, nach der sie Restbestände an Tabakwaren ohne die vorgeschriebenen Warnhinweise verkaufen dürfen.

Die EU-Verordnung sieht vor, dass die Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen in der jeweiligen Landessprache angebracht sein müssen. Unabhängig von ihrem steuerlichen Sonderstatus ist die Insel jedoch ein Teil der Bundesrepublik Deutschland, weshalb deutsche Warnhinweise zwingend vorgeschrieben sind.

Auf einem derart lukrativen Markt ist natürlich die - in Deutschland ohnehin sehr starke Tabaklobby - besonders agil. So setzte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Ole Schröder für eine Sondergenehmigung für "seine" Insel in Szene. Er forderte das Bundesministerium für Verbraucherschutz auf, auch den Verkauf von Schachteln mit Warnhinweisen in anderen Sprachen zu genehmigen, solange es nur irgendwo im Verkaufsraum eine Übersetzung ins Deutsche gäbe. Glücklicher Weise folgte das Verbraucherschutzministerium jedoch der EU-Vorgabe, nach der das so genannte Bestimmungslandprinzip keine Ausnahmen in einzelnen Mitgliedsstaaten erlaube.

Die großen Tabakkonzerne produzieren ihre gefährliche Ware für den Duty-Free-Weltmarkt zentral. Damit können die meisten ihrer Zwischenhändler keine Duty-Free-Glimmstängel mit deutschen Wanrhinweisen liefern. Wahrscheinlich bleiben deshalb nach letztendlich vollständiger Umsetzung der Richtlinie nur noch 28 der ursprünglich 170 Tabaksorten auf dem Inselmarkt verfügbar. Schätzungen gehen davon aus, dass auch der Umsatz mit Tabakdrogen auf der Insel zurück geht.

Auch ein kleiner Erfolg im Kampf gegen die weit verbreitete Nikotindrogensucht.

Drängt sich nur noch die Frage auf, ob die internationale Tabakindustrie auch die Ware für den Schmuggel zentral organisiert? Erste Hinweise darauf gab bereits letztes Jahr die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen den Reemtsma-Vorstand, das im Zusammenhang mit der Festnahme eines Großschmugglers steht. Bei den Ermittlungen geht es um den Verdacht der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit unversteuerten Zigaretten. Reemtsma soll auch Zigaretten in den Irak geliefert und damit gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben.


Quellen und weitere Informationen

Beschwerdeautomat
Petition zur weiteren Anhebung der Tabaksteuer
Petition zur Angleichung der Besteuerung von Feinschnitt, Pfeifentabak usw.
Tabaklobby
FDP
CDU
CSU
SPD
B'90/Grüne
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