Pläne der EU-Kommission stinken dem Gastgewerbe gewaltig
[24.09.2003/pk]
Kaum sind die verständnislosen Aufschreie des Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA) zum Thema "Einschränkung des Rauchens
in Gastronomiebetrieben" verklungen, schon stößt der Bayerische Hotel-
und Gaststättenverband (BHG) ins gleiche Horn. Auf dessen Homepage ist
an oberster Stelle der Artikel unter dem Titel "Rauchverbot gehört vom Tisch"
platziert. Nach den Worten des BHG passen die Pläne der EU-Kommission, ein
gesetzliches Rauchverbot für Hotels und Gaststätten zum Schutz der
Angestellten zu erlassen, nicht in die Zeit der Entbürokratisierung:
Angestellte sind wie die Gäste mündig genug selbst zu entscheiden, ob
ihnen ein Restaurant zu rauchig ist oder nicht.
Was der BHG hierbei leider vergisst: in Zeiten der Massenentlassungen
kann sich kein Bediensteter in der Gastronomie leisten, seinen Arbeitsplatz
durch Forderungen nach Rauchfreiheit zu riskieren. Zumal die neue
Arbeitsstättenverordung vom 3. Oktober 2002 so schwammig formuliert ist, dass
die Gastronomie sie zu Ungunsten eines Rauchverbots auslegt (siehe
"Nichtraucherschutz in der Gastronomie").
Die Interessen der Gäste werden ebenfalls ignoriert. Dass mehr als 70%
der deutschen Bevölkerung Nichtraucher sind, interessiert offensichtlich
nicht. Hier besteht ein enormes Potenzial, das die Gastronomie auf
Grund ihrer wachsenden Klagen über Besucherschwund nutzen sollte.
Ein zusätzliches Beispiel: vergessen werden auch häufig im Restaurant
stattfindende geschäftliche Termine, deren Teilnehmer eben keine Wahl
haben, sich einen rauchfreien Betrieb zu suchen. Es ließe sich noch
eine Vielzahl weiterer Beispiele hier auflisten.
Aber die Ignoranz des BHG geht noch weiter. Andreas Ellmaier, der
Hauptgeschäftsführer des BHG:
Unbestritten gefährdet Rauchen die Gesundheit. Aber ein Rauchverbot
in Hotels und Gaststätten verlagert das Problem nur räumlich. Es
bekämpft lediglich die Symptome, nicht aber die Ursache. Richtig
verstandene Gesundheitspolitik muss sich der Herausforderung stellen,
Kinder und Jugendliche vom Griff zur Zigarette abzuhalten, um die
Suchtgefahr von Anfang an auszuschließen.
Ellmaier geht davon aus, dass die Erziehung der Raucher zur Schonung
ihrer eigenen Gesundheit der einzige Grund für die Einschränkung des
Rauchens sei. Natürlich sollte auch hier etwas getan werden, aber damit
ist dieses Thema noch nicht erledigt.
Denn Ellmaier vernachlässigt vollkommen den Schutz der nicht
rauchenden Bevölkerungsmehrheit vor dem Zwangsmitrauchen. Darüber
hinaus fühlen sich viele Restaurantbesucher durch den Qualm nicht nur in
ihrer Gesundheit beeinträchtigt, sondern auch in ihrem
Wohlbefinden deutlich gestört. Gerade beim Speisen wird die
Geruchsbelästigung als besonders unangenehm empfunden.
Ellmaier äußerte ebenfalls: Die Frage, ob ein Nichtraucherzimmer
gewünscht werde, gehört in guten Häusern längst zum Standard und auch
in der Gastronomie sind Nichtraucherlokale bzw. Nichtraucherzonen immer
häufiger anzutreffen.
Von diesem Angebot ist jedoch leider bei der Unterkunftssuche auf
der Homepage des BHG nicht die geringste Spur zu finden. Selbst
die erweiterte Auswahl, die 29 Wahlmöglichkeiten unter "Einrichtungen",
27 unter "Gesundheit", 21 unter "Services", 21 unter "Freizeit", 20 unter
(technischer) "Ausstattung" (und noch einige weitere Kategorien) bietet,
erwähnt nicht ein einziges Mal die Option rauchfrei.
Auch die Suche der Begriffe "rauchfrei", "Nichtraucher" bleibt bei den
Gastronomiebetrieben absolut erfolglos, liefert keinen einzigen
Treffer.
Kontaktdaten des Bayerische Hotel- und Gaststättenverbands
Hauptgeschäftsführer: Andreas Ellmaier
Tel: (089) 28760-101
Fax: (089) 28760-111
Türkenstr. 7
80333 München