[03.11.2011/Unfairtobacco.org]Kinderarbeit im Tabakanbau ist sehr gefährlich und weltweit verboten. Trotzdem arbeiten in allen bedeutenden Tabakanbauländern Kinder auf den Feldern. Viele erkranken dadurch an der Grünen Tabakkrankheit.
Allein in Malawi arbeiten etwa 78.000 Kinder auf den Tabakplantagen. Aber auch in Brasilien, Indien, den USA und anderen Ländern ist Kinderarbeit weit verbreitet.
Kinder ab 5 Jahren bereiten Saatbeete vor, indem sie Felder umgraben und Bäume fällen. Sie düngen den Tabak und sprühen Pestizide, ohne Schutzkleidung zu tragen. Und sie setzen sich bei der Ernte der Gefahr aus, an der Grünen Tabakkrankheit zu erkranken, weil sie Nikotin aus den Tabakblättern über die Haut aufnehmen. Schon eine kleine Menge des Nervengifts führt bei ihnen zu einer Nikotinvergiftung, die Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel und Schwächeanfälle verursacht. KinderarbeiterInnen in Malawi nehmen bis zu 54 Milligramm Nikotin am Tag über die Haut auf, zeigt eine Studie von Plan International. Das ist soviel Nikotin wie in 50 Zigaretten enthalten ist.
Beitrag zum Überleben der Familie
Mit ihrer Arbeit tragen diese Kinder zum Einkommen ihrer Familien bei, die anders nicht über die Runden kommen würden. Das liegt an den geringen Preisen, die die Tabakkonzerne und PlantagenbesitzerInnen für die Ernte bezahlen. So müssen die Bauernfamilien mehr Tabak anbauen als sie mit der Arbeitskraft der Erwachsenen schaffen können. Die Bauern und Bäuerinnen können sich keine Saisonarbeiter leisten, Kinder und andere Verwandte werden dagegen meist nicht bezahlt. Deshalb ist Tabakanbau Familienarbeit.
Warum ist Kinderarbeit schlecht?
Kinderarbeit im Tabakanbau ist gefährlich, weil die Kinder dabei Chemikalien ausgesetzt sind. Außerdem ist die Pflanze selbst giftig. Verletzungen und Krankheiten, die durch die Arbeit im Tabakanbau verursacht werden können sind:
Vergiftungen wie die Grüne Tabakkrankheit
Hautausschläge, allergische Reaktionen, Atemschwierigkeiten, Sehschwierigkeiten, chemische Vergiftungen, Leberschäden, Nervenerkrankungen und Unfruchtbarkeit durch den Umgang mit Chemikalien wie Dünger und Pestiziden
Knochen- und Gelenkverformungen durch das Tragen schwerer Lasten
Rückenschmerzen während der Ernte
Sonnenstiche
Schlangenbisse und Krankheiten, die von Moskitos verursacht werden
Schnittwunden und Blasen
starke Erschöpfung und Müdigkeit
Außerdem gefährdet die Arbeit die kindliche Entwicklung und hindert die Kinder daran, eine ausreichende Schulbildung zu bekommen, sodass sie nicht aus dem Armutskreislauf ausbrechen können.
Laut Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention ist Kinderarbeit erlaubt, wenn es sich um leichte und ungefährliche Arbeiten handelt. Das ist beim Tabakanbau nicht der Fall: Kinder unter 18 Jahren dürfen deshalb keinerlei Arbeiten ausführen, die mit Tabakproduktion zu tun haben.
Was muss getan werden, um Kinderarbeit im Tabakanbau zu verhindern?
Tabakkonzerne müssen höhere Preise zahlen, sodass die Bauernfamilien davon leben können, ohne auf die Arbeit ihrer Kinder zurückzugreifen. Die Corporate Social Responsibility-Programme der Tabakindustrie sind ansonsten nur Imagepflege.
Die Grundrechte von ArbeiterInnen auf Tabakplantagen müssen geachtet werden. Sie brauchen schriftliche Verträge, ausreichende Bezahlung, sauberes Trinkwasser und genügend Nahrung.
Tabakbauern und -bäuerinnen sowie TabakarbeiterInnen brauchen alternative Existenzgrundlagen, das heißt, sie brauchen andere Anbaupflanzen und faire Verträge (fairer Handel).
In der UN-Kinderrechtskonvention wird eine Grundschulpflicht vorgeschrieben. Diese muss durchgesetzt werden. Außerdem werden mehr Schulen in Tabakanbauregionen benötigt (z.B. in Malawi).
Schulessen-Programme sind ein guter Anreiz, damit Kinder die Schule besuchen. Wenn dafür lokal angebaute Nahrungsmittel verwendet werden, ist das besonders gut: dadurch entstehen alternative Lebensgrundlagen in der betroffenen Region.
Programme, in denen Unternehmen versuchen, verantwortungsbewusst gegenÃŒber ihren MitarbeiterInnen und ihrem Umfeld zu handeln: Sie bauen beispielsweise Schulen oder Brunnen.