[06.08.2011/pk]
Vor einem Jahr trat in Bayern das neue Gesundheitsschutzgesetz in Kraft, das per Volksbegehren gegen eine scheinbar übermächtige Tabaklobby erkämpft wurde. Auch wenn damit bedauerlicherweise noch kein vollständiger Schutz vor Zwangsmitrauchen erreicht wurde - insbsesondere Kinder sind zu Hause immer noch der Gewalt rauchender Eltern ausgesetzt - so kann der Freistaat hier jedoch einen entscheidenden Fortschritt verbuchen. Die Entscheidung des bayerischen Wählervolks hat das Bundesland zum Vorbild für den Rest der Republik erhoben.
Das bayerische Gesundheitsschutzgesetz hat sich seit seinem Inkrafttreten vor einem Jahr in der juristischen Praxis bewährt. Insbesondere einige Raucherwirte hatten die Veränderungen nicht akzeptieren wollen, und waren bis vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht gezogen, um den Volksentscheid rückgängig zu machen oder zu unterlaufen. In mehreren Urteilen hatten die höchsten Richter des Bundes und des Freistaats jedoch nicht nur die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung bestätigt, sondern auch der öffentlichen Gesundheit Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen einzelner Wirte eingeräumt.
Der Erfolg der bayerischen Regelung konnte die Unkenrufe vieler rauchender Gastronomen widerlegen, die für den Fall eines Rauchverbots ein dramatisches Kneipensterben vorhergesagt hatten. In diesem Zusammenhang sollte nicht vergessen werden, dass die deutsche Gastronomie bereits seit 1994 kontinuierliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen hat, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Im Bundesdurchschnitt setzte sich dieser Trend mit einem Umsatzrückgang von zwei Prozent bei Gaststätten und Cafés fort. Gegen diesen Trend konnte sich Bayern - das Bundesland mit dem strengsten Rauchverbot - mit einem Plus von 1,2 Prozent im Jahr 2010 etwas erholen. Ein klares Zeichen dafür, dass sich die viel gepriesene bayerische Wirtshauskultur eben nicht auf unbeschränkten Tabakdrogenkonsum reduzieren lässt.
Dass es dennoch einige Kneipen in Bayern geben mag, die nicht von diesem Zuwachs profitieren können, mag in manchen Fällen auf äußere Einflüsse zurückführbar sein. Einige Wirte fordern jedoch mit ihrer ewiggestrigen Haltung das Schicksal geradezu heraus. Mehrere Dutzend dieser Spezies erteilten Sebastian Frankenberger, dem Initiator des bayerischen Volksbegehrens, ein Hausverbot, und machten auch sonst keinen Hehl aus ihrer nichtraucherfeindlichen Haltung. Diese Wirte vergessen dabei jedoch, dass sie sich damit selbst ihrer Existenzgrundlage berauben. Denn nicht Sebastian Frankenerger hat den Ausgang des Volksentscheids beschlossen, sondern die Mehrheit der bayerischen Wahlberechtigten. Und die kann - dank der inzwischen bestehenden Auswahl rauchfreier Gastronomiebetriebe - gut auf einen Besuch beim letzten Nörglerwirt verzichten.
Zu dieser Kategorie zählt offnsichtlich auch Franz Bergmüller, Wirt und Landesvorsitzender des Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK). Seine Ansicht, dass das Rauchverbot überflüssig sei, wird durch das Wählervotum widerlegt. Bergmüller äußerte gegenüber der Presse: "In der getränkeorientierten Gastronomie haben wir erhebliche Probleme - von Umsatzverlusten bis zu Geschäftsaufgaben". Einen Beleg für den ursächlichen Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutzgesetz bleibt er jedoch schuldig. Zudem führt er seine Behauptungen noch weiter ad absurdum, indem er behauptet, "auf dem Land werde mancherorts einfach weiter geraucht".
Seitens der Ärzte erfährt die bayerische Regelung größte Zustimmung. Demzufolge wirkt sich das Rauchverbot gleichermaßen positiv auf die Gesundheit der Gäste wie auch der Beschäftigten in der Gastronomie aus. Bayern hat damit die Erfahrungen aus anderen Ländern mit einem umfassenden Rauchverbot, wie beispielsweise Irland, Italien oder Norwegen, bestätigt. Inzwischen würden sogar die rauchenden Angestellten das Rauchverbot einstimmig begrüßen, da sie besonders unter der ganztägigen Qualmbelastung gelitten hatten.