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Fotodokumentationen

Tabak-Sponsoring im Internet wird verboten

Bundestag setzt endlich EU-Richtlinie aus dem Jahr 2007 um

[24.04.2010/pk] Die EU verabschiedete im Jahr 2007 die Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie (2007/65/EG), die Tabakwerbung und -sponsoring in den entsprechenden Medien untersagt. Diese Richtlinie war in Deutschland bislang nur im Hinblick auf Rundfunk- und Fernsehen in nationalem Recht verankert. Eine gesetzliche Regelung für das Internet fehlte völlig.

Dieses Versäumnis hat der Deutsche Bundestag nun mit der Verabschiedung eines zweiten Änderungsgesetzes zum Tabakgesetz nachgeholt. Damit sind in Zukunft das Sponsoring durch Tabakfirmen sowie die Produktplatzierung zugunsten von Tabakerzeugnissen oder Tabakunternehmen nicht nur in Rundfunk und Fernsehen, sondern auch im Internet verboten.

Das Gesetz wurde ohne Gegenstimmen verabschiedet. Die Linke hätte sich weiter gehende Einschränkungen der Tabakwerbung gewünscht und enthielt sich daher der Stimme. Die Grünen forderten ebenfalls eine stärkere Regulierung der Werbung für die Nikotindroge, stimmten dem Gesetz aber letztendlich trotzdem zu, da es wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung darstelle.

Es ist wieder einmal bezeichnend, dass in der dpa-Meldung zu dieser Gesetzesänderung erwähnt wird, dass Bundestag und Bundesrat bereits 2006 ein "umfangreiches Tabakwerbeverbot" beschlossen haben. Damit soll wohl - ganz im Sinne der Tabaklobby - der Eindruck erweckt werden, dass Werbung für Tabakprodukte bereits exzessiv reguliert sei, um weitere Forderungen möglichst im Keim zu ersticken.

Dabei war auch die bisherige gesetzliche Regelung alles andere als "umfangreich". Bei der letzten Gesetzesänderung hatte das Internet bereits zehn Jahre zuvor die Öffentlichkeit und damit auch sehr schnell die Werbebranche erreicht, wurde aber in dem betreffenden Gesetzesentwurf nicht einmal erwähnt. Dies stellt nur eine von vielen Gesetzeslücken im Hinblick auf Tabakwerbung dar. Selbst das neue Gesetz stellt, wie es lautstark von der FDP gefordert worden war, ohnehin nur eine Minimallösung dar.

Gewisse Bereiche der Tabakwerbung, beispielweise Plakatwerbung und Poster, bleiben immer noch von den Werbeverboten ausgenommen, obwohl sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung der Tabakrahmenkonvention (FCTC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vertraglich zu einem umfassenden Werbeverbot verpflichtet hatte. Im Kino ist Zigarettenwerbung nur bis 18 Uhr untersagt; Jugendliche sind also beim abendlichen Kinobesuch ebenfalls den Kampagnen der Marketingpsychologen der Tabakindustrie ausgeliefert.

Dr. Erik Schweickert, FDP, betont auf der Plenarsitzung in seinem Wortbeitrag, dass Verbote den Verbraucher bevormunden würden, und forderte "was frei verkäuflich ist, soll auch beworben werden dürfen". Die vertraglichen Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland aus dem Tabakrahmenabkommen scheint die FDP geflissentlich zu ignorieren. Eine solche Arroganz und Ignoranz fördert die Politikverdrossenheit im Land erheblich. Angesichts eines Juristenanteils im Bundestag von derzeit 43,8 Prozent kann man über das demokratische Verständnis dieser "Rechtsverdreher" nur entsetzt den Kopf schütteln.

Der FPD-Abgeordnete macht unmissverständlich klar, was für die Liberalen die geplante "Eins-zu-eins-Umsetzung" der EU-Richtlinie in Bezug auf das Product Placement bedeutet: "Dieses meint die Platzierung von Markenartikeln, nicht jedoch die Platzierung unmarkierter Produkte". Die FDP kämpft also dafür, dass die Tabakindustrie auch weiterhin mit exzessiven Rauchszenen wenigstens ihre Schlüsselreize an die Zuschauer senden kann um sie zum Rauchen anzuregen, wenn sie schon nicht mehr explizite Markenwerbung für ihre tödlichen Kippen betreiben darf.

Schweickert insistiert wiederholt in seiner Plenarrede, "Werbung ist integraler Bestandteil der Marktwirtschaft. ... Die legale Herstellung und der legale Vertrieb eines Produktes bedürfen der Möglichkeit der legalen Bewerbung." Und weiter: "Wir setzen nicht auf Verbote, sondern auf Informationen und Aufklärung über gesundheitliche Folgewirkungen des Tabakkonsums. Ein Werbeverbot halten wir als Präventionsmaßnahme für nicht geeignet. Stattdessen brauchen wir eine gesellschaftliche Sensibilisierung, die in der Schule beginnt, über den Freundeskreis und die Familie."

Die FDP versucht damit, eine paradoxe Situation zu schaffen, was nur den Interessen der Tabaklobby sehr entgegen kommt. Die Fiese Drogen Partei, wie sie deshalb auch von Kritikern betitelt wird, trichtert den Bürgern die Botschaft ein, dass Zigaretten legal sind und deshalb keinerlei Einschränkungen in irgendeiner Form unterworfen werden dürfen. Und wenn dieses Selbstverständnis gegenüber Takadrogen in den Gehirnen verankert ist, dann sollen Lehrer und Erzieher, Eltern und Freunde gegen diese Gehirnwäsche ankämpfen, und sich an die fast unerfüllbare Aufgabe einer "gesellschaftliche Sensibilisierung" machen.

Man kann es sich geradezu bildhaft vorstellen, wie sich die FDP bei dieser Forderung heimlich ins Fäustchen lacht, wohl wissend, dass diese "gesellschaftliche Sensibilisierung" bei Nikotinsüchtigen in den meisten Fällen viel zu spät kommt. Denn wer dem Glimmstängel einmal verfallen ist, kann sich nur in den seltensten Fällen wieder aus den Klauen der Nikotinsucht befreien. Frei nach dem Motto von Tommie Sandefuhr, Geschäftsführer des Tabakkonzerns Brown & Williamson, der bereits Anfang der 90er Jahre geäußert hatte: "Wir müssen sie jung an den Haken kriegen und dann ein Leben lang".

Der FDP-Abgeordnete Schweickert führt weiter aus, der "Zusammenhang von Tabakwerbung und Zigarettenkonsum lässt sich bei genauerem Hinsehen nicht halten". Und weiter: "Denn der Zigarettenkonsum ist bereits vor der Einführung des Tabakwerbeverbots in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet im Jahr 2007 deutlich rückläufig gewesen."

Schweickert vergisst dabei beflissentlich, dass in den fünf Jahren davor die Tabaksteuer mehrfach erhöht worden war. Ein Maßnahme, die übrigens laut FDP angeblich ebenfalls völlig wirkungslos bei der Eindämmung des Tabakkonsums sein soll.


Quellen und weitere Informationen

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dpa
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