[20.09.2008/pk]
Gibt es ein Tabak-Produkt, das im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten einen gesünderen Drogentod verursacht? Diese Frage drängt sich dem Betrachter unwillkürlich auf, der sich mit den Indianer-Werbeslogans der "Santa Fe Natural Tobacco Company Germany GmbH" für so genannten "Bio-Tabak" konfrontiert sieht. Mit derartigen Marketing-Kampagnen für ihre Kippen der Marke "Natural American Spirit" zog der Nikotindrogenhersteller den Unmut der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf sich.
Die Verbraucherschützer bemängelten, dass die Bezeichnung "100% BIO TABAK" des Tabakdrogenherstellers fälschlicherweise den Eindruck erweckt, die Tabakprodukte seien natürlich oder naturrein. Die Werbung verstoße damit gegen das Vorläufige Tabakgesetz, das derartige Assoziationen mit Tabakerzeugnissen vebietet. Zudem könne die Verwendung des Begriffs "Bio" arglose Raucher zu der Annahme verleiten, derartige Zigaretten seien ohne gesundheitliche Bedenken konsumierbar.
Der vzbv hatte zunächst im Guten versucht, den Tabakdrogenhersteller zum Verzicht auf diese illegale Werbung zu bewegen. Die "Santa Fe Natural Tobacco Company Germany GmbH" gab sich jedoch stur. Nach der erfolglosen Abmahnung sah sich der vzbv zum Schutz der Verbraucher gezwungen, diese irreführende und illegale Werbung gerichtlich untersagen zu lassen. Das zuständige Landgericht Hamburg folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale Bundesverband und gab der Klage statt.
Nach dem Tabakgesetz ist jegliche Werbung verboten, "durch die der Eindruck erweckt wird, dass der Genuss oder die bestimmungsgemäße Verwendung von Tabakerzeugnissen gesundheitlich unbedenklich oder geeignet ist, die Funktion des Körpers, die Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden günstig zu beeinflussen" (§22 Werbeverbote, Absatz 1a). Die "Santa Fe Natural Tobacco Company Germany GmbH" behauptete jedoch ganz einfach, dass diese gesetzliche Regelung für ihre Werbung nicht zutreffen würde.
Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen sogar noch deutlicher. Im Vorläufigen Tabakgesetz steht ausdrücklich geschrieben, dass nicht nur die explizite Verwendung der Begriffe "natürlich" und "naturrein" im Zusammenhang mit Tabakprodukten verboten ist, sondern jegliche "Bezeichnungen oder sonstige Angaben..., die darauf hindeuten, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien" (§22 Werbeverbote, Absatz 2).
Das bedeutet, dass selbst Tabak aus biologischem Anbau, naturbelassen und ohne Zusätze versehen, nicht mit diesen Attributen beworben werden darf. Diese Regelung ist auch recht logisch, wenn man sich die Hintergründe vor Augen führt. Beispielsweise strahlen die natürlich im Tabak enthalten radioaktiven Substanzen bis zu 1.000-mal stärker als Blätter in Tschernobyl. Es gehört inzwischen zum Allgemeinwissen, dass Tabakprodukte Drogen sind, die jedes Jahr weltweit Millionen Menschenleben fordern.
Fazit: Die Bestätigung des Verbots irreführer Tabakwerbung durch das Hamburger Landgericht ist erfreulich. In einem Punkt herrscht jedoch nach wie vor Unklarheit: darf die "Santa Fe Natural Tobacco Company Germany GmbH" in Deutschland legal unter diesem Namen firmieren und werben, wo doch eine Verbindung der beiden Begriffe "Tabak" (tobacco) und "natürlich" (natural) unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten illegal ist?