{Ort*}, den 23.12.2024
{Anrede} {Titel, Empfängername},
am {Reisedatum*} fuhr ich mit dem {Zugtyp*} {Zugnummer} von {Abfahrtsort (Bahnhof)*} nach {Zielort (Bahnhof)*}.
Während dieser Reise musste ich feststellen, dass erhebliche Mengen Tabakqualm die Luft auch im so genannten Nichtraucherbereich verpesteten. Die Ursache dafür war nicht schwer zu finden: der Raucherbereich ist nicht einmal abgetrennt, so dass der Qualm sich ungehindert bis in den letzten Winkel der Nichtraucherbereiche ausbreiten kann. Bedauerlicherweise hat es sich offensichtlich noch nicht bis zur Bahn herumgesprochen, dass Rauch nicht vor Rauchverbotsschildern Halt macht.
Es ist doch nicht Sinn und Zweck eines Nichtraucherplatzes, den Fahrgast auf einem solchen einer starken Passivrauchbelastung auszusetzen. Nichtraucherplätze, für deren Reservierung die Bahn schließlich sogar Geld verlangt, verdienen diese Bezeichnung ausschließlich dann, wenn sie wirklich rauchfrei sind. Ich setze mich doch nicht deshalb in den Nichtraucherbereich, damit ich den Zug mit Hals- und Kopfschmerzen wieder verlasse.
(Leiden Sie unter Asthma? Wenn ja:)
Da ich unter Asthma leide bereitet mir schon eine geringe Rauchbelastung eine große Qual. Nicht nur mein Asthma-Spray, sondern auch die ständige Angst vor einem neuen Anfall begleitet mich ständig. Da ich dieses Gesundheitsproblem mit Millionen Menschen in Deutschland teile, sehe ich mich nicht als außergewöhnlichen Sonderfall auf den man nicht auch noch Rücksicht nehmen kann.
Es ist erfahrungsgemäß eine kleine Minderheit, die allen Mitreisenden die Atemluft mit ihrem Tabakqualm verseucht. Ich will dieser Minderheit von Nikotinsüchtigen nicht das Rauchen abgewöhnen oder sie belehren. Es fordert jedoch der Anstand, wie auch die Rücksicht auf die Mitmenschen, dass die Qualmerei auf einen kleinen, abgeschlossenen Bereich beschränkt wird, wo die nicht rauchenden Mitmenschen weder gefährdet noch belästigt werden. Wenn eine vollständige Trennung des Rauchbereichs nicht möglich ist, dann kann es nur eine Konsequenz geben: ein absolutes Rauchverbot in den Zügen der Bahn, damit die Fahrgäste vor dem gesundheitsschädlichen und Krebs erregenden Tabakrauch geschützt sind.
Mit freundlichen Grüßen
{Absender - Vorname, Name*}