Aktiv Rauchfrei

Beschwerde über verqualmte Veranstaltungsstätten (Theater, Konzertsäle, Kinos, ...)



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{Absender - Vorname, Name*}

{Adresszusatz}

{Straße, Hausnummer*}

{Postleitzahl*} {Ort*}


{Empfängeradresse*}


{Ort*}, den 21.11.2024




{Anrede} {Titel, Empfängername},


ich bin gerne und häufig Gast {Artikel für Veranstaltungsortbezeichnung*} {Bezeichnung des Veranstaltungsorts*}, denn Ihr Veranstaltungsprogramm ist wirklich vielseitig und interessant. Es gibt jedoch einen Punkt, der mir immer wieder den Spaß verdirbt.

Bereits vor Programmbeginn ist die Luft durch beißenden Tabakrauch verseucht. (Gibt es eine Pause während der Veranstaltung? Wenn ja:) In der Pause kann man wegen des unerträglichen Qualms nur noch die Flucht ergreifen. Der Tabakdunst stellt nicht nur eine starke Geruchsbelästigung dar, sondern ist in der offiziellen MAK-Liste als eindeutig Krebs erregend eingestuft. (Wird trotz eines Rauchverbots im Veranstaltungsraum geraucht? Wenn ja:) Eine absolute Zumutung ist es, dass sogar während der Veranstaltung trotz des Verbots gepafft wird.

Dabei ist es erfahrungsgemäß nur eine kleine Minderheit, die aber in großem Ausmaß allen Besuchern die Atemluft verpestet. Ich will dieser Minderheit von Nikotinsüchtigen nicht das Rauchen abgewöhnen oder sie belehren. Es fordert jedoch der Anstand, wie auch die Rücksicht auf die Mitmenschen, dass die Qualmerei auf einen kleinen, abgeschlossenen Bereich beschränkt wird, wo die nicht rauchenden Mitmenschen weder gefährdet noch belästigt werden. (Leiden Sie unter Asthma? Wenn ja:) Weil ich unter Asthma leide bin ich darauf angewiesen, da ein Anfall für mich das vorzeitige Ende des Vergnügens bedeutet.

Deshalb möchte ich Sie bitten, das Rauchen in Ihrem Haus generell zu untersagen. (Falls es einen Gastronomiebereich gibt: liegt dieser im Rauchbereich? Wenn ja:) Aus hygienischen Gründen darf überall dort, wo Speisen und Getränke ausgegeben und konsumiert werden, nicht geraucht werden. Falls Sie dennoch Rauchern ihren Drogenkonsum ermöglichen wollen, dann bitte ausschließlich in einem separaten Raum. Denn der Qualm lässt sich bekanntlich nicht durch Verbotsschilder an der Ausbreitung hindern. Sollte eine räumliche Trennung nicht möglich sein, dann ist die einzige Alternative zum Schutz aller ein vollständiges Rauchverbot.

Ich würde mich freuen, wenn Sie meiner Anregung folgen würden. Ich bin sicher, dass Sie damit nicht nur meine Zufriedenheit steigern, sondern auch vielen anderen Besuchern einen großen Gefallen erweisen. Denn die Mehrheit unserer Bevölkerung raucht nicht, und das Gesundheitsbewusstsein gegenüber der Schädlichkeit des Rauchens nimmt stetig zu.


Mit freundlichen Grüßen


{Absender - Vorname, Name*}