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{Absender - Vorname, Name*}
{Adresszusatz}
{Straße, Hausnummer*}
{Postleitzahl*} {Ort*}
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
{Ort*}, den 21.11.2024
Gegenstand der Petition
Schutz der Beschäftigten in der Gastronomie vor Zwangsmitrauchen
Wortlaut der Petition
Ich ersuche die Bundesregierung, das Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer vor dem Zwangsmitrauchen (Arbeitsstättenverordnung) umgehend auch auf die Angehörigen der Gastronomie anzuwenden, beziehungsweise jegliche Ausnahmeregelung für die Gastronomie ausdrücklich zu verhindern.
Begründung:
Arbeitnehmer in der Gastronomie haben ebenso ein Recht auf körperliche Unversehrtheit wie alle anderen Arbeitnehmer. Dieses wird jedoch gerade in der Gastronomie häufig besonders eklatant durch exzessives Rauchen und mangelnde Belüftungseinrichtungen massiv verletzt. Deshalb müssen diese Arbeitnehmerkreise nicht von den gesetzlichen Regelungen ausgenommen werden, sondern in ganz besonderem Maße diesem Schutz unterstellt werden.
Darüber hinaus wird durch die Ausnahmeregelung für Gastronomiebetriebe ein falsches Signal generiert, nämlich "Qualm ohne Grenzen". Nicht rauchende Beschäftigte - sofern sie überhaupt eine Wahl haben - bleiben der Gastronomie fern, so dass dort rauchende Beschäftigte überhand nehmen. Entsprechend findet sich nur eine geringe Anzahl von Gastronomiebetrieben, die überhaupt rauchfreie Bereiche anbieten (und in vielen Fällen tragen sie selbst diese Bezeichnung auf Grund mangelnder Belüftungseinrichtungen zu Unrecht). Daran hat leider de facto auch die Vereinbarung des Bundesgesundheitsministeriums mit dem DEHOGA nichts Wesentliches geändert.
Dieser Mangel rauchfreier Gastronomieangebote steht jedoch in krassem Widerspruch zu vielen Umfragen, darunter auch repräsentative Untersuchungen namhafter Meinungsforschungsinstitute. Demnach wünscht sich nicht nur eine überwältigende Mehrheit aller nicht rauchenden Bürger komplett rauchfreie Restaurants, sondern selbst ein beachtlicher Anteil der Raucher würde lieber ohne Belästigung durch gesundheitsschädlichen Qualm speisen.
Nicht zuletzt finden in Restaurants sehr häufig auch geschäftliche Besprechungen und Veranstaltungen statt, denen ein nicht rauchender Teilnehmer nicht ohne Weiteres fern bleiben kann. Auch für diese Klientel ist der aktuelle Status Quo nicht länger zumutbar.
Der Branchenverband der Gastronomiebetriebe DEHOGA behauptet weiterhin, die Gastronomen anderer Länder hätten durch Rauchverbote drastische Umsatzeinbrüche hinnehmen müssen. Damit zeigt der DEHOGA deutlich, dass ihm und seinen Mitgliedern nicht ernsthaft an der Schaffung rauchfreier Angebote gelegen ist, sondern einzig und allein an einer Schadensbegrenzung im Sinne der Tabaklobby. Der DEHOGA demonstriert mit seiner Haltung nach wie vor eine menschenverachtende Ignoranz gegenüber der Gesundheit seiner Gäste und des (abhängig beschäftigten) Personals. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, hier eine vernünftige und vor allem wirksame Lösung zum Schutz der Gäste und des Personals der Gastronomiebetriebe vor der Todesursache Nummer Eins in Deutschland, dem Rauchen, zu schaffen.
Eine wirksame Lösung kann nur darin bestehen, die Gastronomie völlig rauchfrei zu machen, und jedem Beschäftigten die Möglichkeit zu bieten, seiner Tätigkeit auch ohne gesundheitsschädliche Zwangsberauchung nachzugehen. Dies ist nur durch ein komplettes Rauchverbot möglich, da der Tabakqualm bekanntlich nicht vor Aufklebern und Schildern Halt macht.
{Absender - Vorname, Name*}