Anfrage wegen Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften etc.
Diese Anfrage eignet sich vor allem für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, die in Deutschland trotz des EU-Verbotes weiterhin Tabakreklame verbreiten. Aber auch größere Vereine und Organisationen, Vereine und Verbände, die über ein eigenes Mitteilungsblatt verfügen, bieten sich für diese Nachfrage an.
Diese Anfrage ist nicht nur daraufhin ausgerichtet, vom Empfänger die Frage beantwortet zu bekommen. Vielmehr wird diesem damit auch die Botschaft vermittelt, dass Tabakwerbung unsozial und unerwünscht ist. Dadurch lässt sich ohne eine Drohung mit Konsequenzen, wie Kündigung einer Mitgliedschaft oder Kundenbeziehung, wirksam Druck ausüben.
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