Aktiv Rauchfrei

Beschwerde über Verstoß gegen Gleichstellung behinderter Menschen

Nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen sind auch Atemwegserkrankte als körperlich behindert einzustufen, wenn sie langfristig derart unter den Folgen ihrer Atemwegserkrankung leiden, dass ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt oder sogar unmöglich wird. Tabakrauch grenzt die betreffenden Menschen aus.

Wenn Sie sich über eine öffentliche Einrichtung beschweren möchten, weil Sie selbst oder ihre erkrankten Familienmitglieder und Freunde wegen Passivrauchs diskriminiert und ausgegrenzt werden, dann stellt dieser Brief hierfür ein geeignetes Mittel dar.

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