Aktiv Rauchfrei

Beschwerde beim Deutschen Presserat über Berichterstattung

Dieses Schreiben eignet sich für Beschwerden über unangemessene Berichterstattung in Zeitungen und Zeitschriften. Dabei ist es erforderlich, sich konkret auf die Ziffer(n) des Pressekodex zu beziehen, die Ihrer Beschwerde zu Grunde liegt. In der Regel wird dies einer der folgenden Punkte sein (auszugsweise):
  1. Achtung vor der Wahrheit, Wahrung der Menschenwürde, wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit.
  2. Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch geschäftliche Interessen Dritter beeinflusst werden.
  3. Veröffentlichungen in der Presse dürfen den Gebrauch von Drogen nicht verharmlosen.
  4. Niemand darf auf Grund einer Behinderung (z.B. Atemwegserkrankung) diskriminiert werden.
Bei Bedarf finden Sie auf der Webseite des Deutschen Presserats den Pressekodex und eine Beschwerdeanleitung.

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