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{Postleitzahl*} {Ort*}
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{Ort*}, den 24.11.2024
Gegenstand der Petition
Tabakwarenautomaten untergraben nachweislich das Jugendschutzgesetz, weshalb sie umgehend in der Öffentlichkeit verboten werden müssen.
Wortlaut der Petition
Tabakwarenautomaten tragen entscheidende Mitverantwortung dafür, dass sich Kinder und Jugendliche schon lange vor dem gesetzlich zulässigen Alter von 16 Jahren ungehindert mit Tabakdrogen versorgen können. Das wird sowohl durch das durchschnittliche Einstiegsalter von zirka 12 Jahren unterstrichen, als auch durch den hohen Anteil Nikotinabhänger bereits in der Altersgruppe der 12- bis 15-Jährigen.
Auch die geplante Umrüstung auf die Geldkarte kann dies nicht wirksam verhindern. Denn durch diese Konstruktion wird nur das Alter des rechtmäßigen Eigentümers nachgewiesen. Es gibt aber keinerlei Mechanismus, der sicherstellt, dass der Benutzer einer Geldkarte auch deren Eigentümer ist. Nicht einmal eine einfache PIN-Abfrage findet statt, die wenigstens eine gewisse Hürde gegen allzu primitiven Missbrauch darstellen würde. Kinder können sich durch unbefugtes "Ausleihen" einer Geldkarte von Eltern und Verwandten sehr einfach am Automaten mit Zigaretten versorgen. Da nicht einmal die Bezahlung über die Geldkarte erfolgen muss, bleiben praktisch keinerlei Spuren über den illegalen Erwerb von Tabakwaren, wenn die Karte nach der "Ausleihe" ihren rechtmäßigen Eigentümern wieder unbemerkt zurück gegeben wird.
Die Geldkarte eignet sich damit noch weniger für einen Altersnachweis, als ein Personalausweis oder Führerschein ohne Foto.
Bereits jetzt ist täglich in den Polizeiberichten von jugendlicher Gewalt gegen Tabakwarenautomaten zu lesen, die in erster Linie auf den "kostenlosen" Erwerb von Zigaretten abzielt, und nur zweitrangig auch gelegentlich eine Aufbesserung des Taschengelds verfolgt. Die etwas höhere Hürde durch die Geldkarte wird eine weitere Steigerung des kriminellen Potenzials der nikotinsüchtigen Jugendlichen mit zunehmenden Übergriffen auf Tabakwarenautomaten zur Folge haben.
Gegen die erschreckende Verbreitung der Nikotinsucht unter Jugendlichen und der damit verbundenen kriminellen Energien von häufig noch nicht einmal strafmündigen Minderjährigen muss durch den Gesetzgeber als wichtigste konkrete Maßnahme ein sofortiges Verbot von Tabakwarenautomaten in der Öffentlichkeit ausgesprochen werden. Tabakwaren sind Drogen, und haben als solche nichts auf der Straße zu suchen, schon gar nicht in vollkommen unkontrollierten Verkaufsstellen wie Automaten.
Sofern der Gesetzgeber zulassen will, dass in privaten Etablissements wie Gaststätten und Kneipen die stummen Tabakdrogendealer weiterhin ihre todbringenden Produkte anbieten dürfen, dann müssen in diesem Falle strenge Schutz- und Überwachungsmaßnahmen ergriffen werden. Insbesondere sind die Automaten derart umzurüsten, dass sie nicht mehr von nicht autorisierten Minderjährigen benutzt werden können. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise ein einfaches Schloss, dass nur von autorisiertem Barpersonal gegen Vorlage eines Altersnachweises bedient werden kann/darf.
Um den Missbrauch durch autorisiertes Personal zu verhindern muss auf jeden Mißbrauchsfall eine Strafe von mindestens 5.000,- Euro ausgesetzt werden, um die nötige Abschreckungswirkung zu gewährleisten. Auf keinen Fall dürfen für einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz im Zusammenhang mit Tabakwaren geringere Strafen angewandt werden, als beispielsweise im Zusammenhang mit Kinderpornografie oder gewaltverherrlichenden oder rechtsradikalen Spielen.
Die geforderten Maßnahmen haben sich bereits in der Praxis bewährt, beispielsweise in Irland. Falls die Bundesregierung irgendwelche Zweifel an der Durchführbarkeit oder mit konkreten praktischen Problemen sieht, dann möchte ich der Deutschen Bundesregierung empfehlen, sich mit ihren irischen Amtskollegen in Verbindung zu setzen, und sich von diesen die nötige Hilfestellung zu erbitten. Es ist nicht länger zumutbar, dass die deutsche Regierung ihren Minderjährigen einen geringeren Schutz angedeihen lässt, als es in anderen europäischen Ländern schon längst Alltag ist.
{Absender - Vorname, Name*}