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Fotodokumentationen

E-Zigarette mit unbewiesenen Behauptungen und Halbwahrheiten propagiert

Mediziner und Gesundheitsbehörden raten vom Konsum ab

[18.02.2012/pk] In immer kürzeren Abständen taucht in Tageszeitungen und Wochenblättern als redaktionelle Beiträge getarnte Schleichwerbung für E-Zigaretten auf. Neue E-Zigaretten-Shops schießen wie Pilze aus dem Boden. Mit großspurigen Versprechungen wird für die neue Modedroge geworben. Es soll sich bei der E-Zigarette um die angeblich "gesündere Alternative zum Rauchen" handeln. Hersteller und Händler behaupten, die elektronische Zigarette dürfe angeblich "überall konsumiert werden, wo ansonsten Rauchverbot herrscht".

Nun stellt es sicherlich ein Problem dar, dass in Deutschland bislang keine einfache und für jedermann unmissverständliche universelle gesetzliche Regelung zur Handhabung der elektronischen Zigarette existiert. Dennoch rechtfertigt die aktuelle Lage keineswegs die gelegentlich geradezu abstrusen Behauptungen der E-Nikotindrogen-Industrie. Teilweise werden die Verbraucher mit unbewiesenen Behauptungen und Halbwahrheiten in die Irre geführt. Andere Meldungen und Werbeversprechungen stellen jedoch derart groteske Tatsachenverdrehungen dar, dass man sie nur noch als vorsätzliche Lügen bezeichnen kann.

Nikotin ist ein höchst wirksames Nervengift, das nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) noch giftiger als Zyankali oder Arsen ist. Es ist geradezu zynisch zu behaupten, dass die Verabreichung dieses Nervengifts in Form einer elektronische Zigarette angeblich weniger gefährlich oder gesundheitsschädlich sein soll, als durch herkömmliche Tabakprodukte.

Eine einzige Kartusche mittlerer oder hoher Dosierung enthält eine Menge Nikotin, die für ein Kleinkind bereits tödlich sein kann. Im Gegensatz zu Nikotinvergiftungen mit herkömmlichen Zigaretten sind diese Kartuschen jedoch um ein Vielfaches gefährlicher. Das in flüssiger Form enthaltene Nikotin kann innerhalb von Sekunden seine tödliche Wirkung entfalten. Ein Kleinkind, das eine Zigarettenkippe verschluckt, hat eine reelle Überlebenschance. Verschluckt es jedoch Nikotin in flüssiger Form, dann kann im schlimmsten Fall selbst ein wenige Minuten später eintreffender Notarzt nur noch den Tod feststellen.

Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hat in einer Studie festgestellt, dass ein großer Teil der für E-Zigaretten vertriebenen Kartuschen den Nikotingehalt nicht oder falsch deklariert. Teilweise enthalten sogar angeblich nikotinfreie Produkte das Nervengift. Weiterhin fand die FDA in den Produkten tabakspezifische Nitrosamine, die bereits in geringsten Menge Krebs auslösen können. Dennoch behauptet der Vertrieb der E-Zigarette euphorisch, ihre Produkte würden angeblich keinerlei Krebs erregenden Substanzen enthalten. Ein Nachweis dafür wurde noch nicht erbracht, und ein funktionierendes System der Qualitätskontrolle für E-Zigaretten existiert bislang ebenfalls nicht.

In Bayern ist der deshalb Vertrieb der E-Zigarette bereits seit etlichen Jahren verboten. Eine eindeutige Tatsache, die jedoch von den betroffenen Geschäftemachern geflissentlich ignoriert wird. In der bayerischen Landeshauptstadt eröffneten bereits mehrere E-Zigarettengeschäfte, die gewissenlos ihre Nikotindrogen anpreisen und verkaufen. Die Gewerbeaufsicht des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) sieht diesem Treiben tatenlos zu. Dabei operieren die E-Nikotindrogenhändler nicht etwa im Verborgenen, sie betreiben ihr Geschäft und ihre Werbung völlig ungeniert in aller Öffentlichkeit. Sie besitzen sogar die Dreistigkeit, in Zeitungen und Wochenblättern Werbung für die von ihnen illegal vertriebenen Produkte zu machen. Gerade in Lokalzeitungen und -werbeblättern finden sich immer wieder Redakteure, die unreflektiert und unkritisch die Werbeversprechen der E-Drogenhändler als redaktionelle Beiträge übernehmen. Auch im Internet wird unverblümt für die Nikotindrogen geworben.

Bereits durch Namen wie "CleanSmoker", "GreenSmoker" oder "e-Wellness" und damit verbundene Assoziationen wie "sauber", "gesund" oder "ökologisch" wird der Verbraucher in die Irre geführt. Die E-Drogen-Dealer behaupten teilweise sogar explizit, ihre Produkte würden "für andere Menschen und die Umwelt nicht schädlich" sein. Die ebenfalls getätigte Äußerung, es entstünde "kein Passivrauchen" ist zwar korrekt, aber ebenfalls irreführend. Es entsteht kein Rauch - und damit selbstverständlich auch kein Passivrauchproblem. Aber es werden giftige und gesundheitsschädliche Substanzen verdampft, die sehr wohl auch die Menschen in der Umgebung schädigen können. Zur Schonung der Mitmenschen gibt es Nikotinkaugummis, Pflaster und Zäpfchen.

Völlig an der Realität geht das Argument vorbei, "die Klamotten stinken nicht und man belästigt auch seine Mitmenschen nicht". Nikotin ist farb-, geruch- und geschmacklos, und trotzdem das stärkste bekannte Nervengift. Die mangelnde Wahrnehmung des Suchtstoffs ist keinesfalls ein Grund zur Entwarnung, sondern vielmehr ein Grund zu erhöhter Besorgnis. Gefährdet sind nicht nur Kleinkinder, die an Nikotinkartuschen mit Frucht- oder Schokoladearoma lutschen könnten. Auch der Konsument dieser Ersatzdroge kann durch undichte, auslaufende Nikotinkartuschen schnell in Lebensgefahr geraten. Mit dem Inhalt einer oder mehrer Nikotinkartuschen, unbemerkt und unbemerkbar in einen Drink gemixt, ist schnell ein Mensch getötet - auch wenn es vielleicht nur als Partygag gedacht ist, um den verklemmten Nachbarn ein bisschen aus der Reserve zu locken. Mit einem Aufguss von Zigarettenkippen dagegen kann man zwar hervorragend Blattläuse bekämpfen, kein Mensch könnte jedoch ein solches Gebräu unabsichtlich und unbemerkt trinken.

Die Behauptungen einiger E-Drogenhändler, dass die E-Zigarette angeblich überall ohne Einschränkungen gedampft werden dürfe, stellt geradezu eine dreiste Unwahrheit dar. So hat beispielsweise das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium klargestellt, dass ein Konsum elektrischer Zigaretten in Räumen, in denen Rauchverbot gilt, nicht zulässig sei. Bahn und Lufthansa haben ebenfalls den Konsum elektronischer Zigaretten in ihren Verkehrsmitteln ausdrücklich untersagt.

Dennoch verbreitet beispielsweise das Münchner Samstagsblatt die Falschaussage "Rauchen im Zug ist zwar verboten - doch für die Elektrostängel gilt das nicht". Die Redaktion des Werbeblattes lässt hier zumindest jegliche journalistische Sorgfaltspflicht vermissen. Angesichts der im Internet in Sekundenschnelle verfügbaren korrekten Informationen liegt jedoch eher die Vermutung nahe, dass hier eine bewusste Unterlassung oder gar vorsätzliche Irreführung vorliegt. Erhärtet wird diese Vermutung durch das vollständige Fehlen jeglicher kritischer Informationen zur elektronischen Zigarette in dem betreffenden Artikel. Dabei warnen die Weltgesundheitsorganisation WHO und das Deutsche Krebsforschungszentrum ausdrücklich vor deren Benutzung. Auf Grund der in E-Zigaretten gefunden krebserzeugenden Substanzen rät das DKFZ auch "dringend davon ab, das Rauchen von E-Zigaretten in Büros oder Gaststätten zu erlauben". Die Bundesdrogenbeauftragte warnt ebenfalls vor Gefahren der elektronischen Zigarette.

Die elektronische Zigarette ist nicht nur in Bayern verboten. Nordrhein-Westfalen erklärte sie im Dezember 2011 für illegal, und Bremen folgte zu Beginn dieses Jahres. Auch im Ausland ist die E-Zigarette bereits vielerorts verboten, insbesondere in China, dem Land ihres Erfinders. Verboten ist die E-Droge unter anderem in Australien, Brasilien, Dänemark, Finnland, Hongkong, Kanada, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Singapur, Thailand und der Türkei. Diese Aufzählung ist nicht vollständig.

Betrachtet man Forumsdiskussionen und Kommentare im Internet, so zeigen sich viele E-Nikotindrogen-Dampfer nicht weniger aufklärungsresistent, als ihre tabakdrogenkonsumierenden Pendants. Diese Schreiberlinge beschimpfen Kritiker der E-Zigarette mit wüsten Schmähungen und verunglimpfen sie als Tabaklobbyisten. Der am nächsten liegende Gedanke scheint diesen vernebelten Dampfern gar nicht in den Sinn zu kommen: die meisten Menschen sind ohne Drogen glücklich und zufrieden. Vielleicht spricht aus diesen aggressiven Anfeindungen aber nur die Frustration der Drogenabhängigen über ihre Unfreiheit - denn nur drogenfrei ist wirklich frei.


Quellen und weitere Informationen

Beschwerdeautomat
Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen
Petition und Politikeranschreiben für rauchfreie Krankenhäuser
Elektronische Zigarette
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Die E-Zigarette als explosive Zigarette
Razzien wegen illegalem Handel mit E-Zigaretten und Liquiden
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